Mit der Kettensäge zum Seeblick?: Ex-DFB-Tor­hüter Jens Leh­mann muss vor Gericht

24.10.2023

Ein Jahr nach einem Vorfall mit einer Kettensäge an der Garage eines Nachbarn am Starnberger See, wird das Amtsgericht über den Fall entscheiden. Zum Prozessauftakt wird eine Stellungnahme des Ex-Nationaltorhüters Jens Lehmann angekündigt.

Viele träumen vom Seeblick aus den eigenen vier Wänden. Gehört man zu den wenigen Menschen, die in den Genuss gekommen sind, gehört diese Kostbarkeit um jeden Preis geschützt. Ähnliches könnte sich auch der ehemalige Nationaltorwart Jens Lehmann gedacht haben. Fast eineinhalb Jahre nach einem Angriff auf eine Garage am Starnberger See muss er sich unter anderem wegen dieses Vorfalls vor dem Amtsgericht Starnberg verantworten. Der Prozess gegen ein "ehemaliges Mitglied der deutschen Fußballnationalmannschaft" beginne am 8. Dezember, teilte das Amtsgericht Starnberg am Dienstag mit. 

Der Seeblick als Motiv?

Kern des Vorwurfs ist ein Vorfall im vergangenen Sommer. Damals hatte die Polizei berichtet, ein Mann habe mit einer Kettensäge einen Balken an der Garage seines Nachbarn angesägt. Ein mögliches Motiv, das damals kursiert: Die Wiederherstellung des Seeblicks. In Medien verbreitete sich schon damals schnell die Nachricht, dass es sich bei einem Beteiligten um den früheren Nationaltorhüter Jens Lehmann handeln soll. 

Lehmann hatte sich vorigen Sommer zu den Anschuldigungen geäußert. "Die gegen mich erhobenen Vorwürfe treffen so nicht zu", schrieb Lehmann auf Instagram. "Der Schaden ist wie immer die enorme Rufschädigung und die Missachtung der Privatsphäre." Bis zum Abschluss des Verfahrens gilt die Unschuldsvermutung.

Im Frühjahr 2023 hatte die Staatsanwaltschaft München II Anklage erhoben. Dem ehemaligen Nationalspieler werden die Straftatbestände der Sachbeschädigung, des Hausfriedensbruchs, der Beleidigung und des versuchten Betruges in zwei Fällen vorgeworfen, wie die Pressesprecherin der Staatsanwaltschaft gegenüber LTO bestätigte. Dabei sei neben dem Vorfall um die Kettensäge noch ein anderes Geschehen von der Anklage umfasst. Die Anklage wurde unverändert zur Hauptverhandlung zugelassen. 

Lehmanns Anwalt lehnt Stellungnahme ab

"Wir werden zum jetzigen Zeitpunkt keine Stellungnahme abgeben", sagte Lehmanns Anwalt, Christoph Rückel, der dpa mit Blick auf den Prozesstermin. Er kündigte jedoch eine Stellungnahme im Gerichtssaal zu Beginn des Prozesses an.

Ein Urteil könnte noch vor Weihnachten gesprochen werden. Für das Verfahren sind zwölf Zeugen geladen. Ein zweiter Verhandlungstermin ist für den 22. Dezember angesetzt. 

dpa/mw/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Mit der Kettensäge zum Seeblick?: . In: Legal Tribune Online, 24.10.2023 , https://www.lto.de/persistent/a_id/52985 (abgerufen am: 21.11.2024 )

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