Offenbar will die Bundesregierung die Kompetenzen der Bafin erweitern. Die Finanzaufsichtsbehörde soll zukünfig den Verkauf von riskanten Finanzprodukten beschränken oder auch verbieten können. Einem Medienbericht zufolge ist das die Konsequenz aus der Prokon-Insolvenz.
Wie die Sueddeutsche Zeitung berichtet, will die Bundesregierung künftig einen stärkeren Verbraucherschutz beim Vertrieb von Finanzprodukten durchsetzen. So soll die Finanzaufsichtsbehörde Bafin die Möglichkeit bekommen, den Verkauf besonder riskanter Produkte sogar ganz zu verbieten, jedenfalls aber zu beschränken. Dies sei die Reaktion auf die Pleite des Windparkfinanzierers Prokon, der in großem Stil sogenannte Genussrechte ausgegeben hatte.
Der Koalitionsvertrag enthält die Zielsetzung, dass die Arbeit der Bafin künftig mehr dem kollektiven Schutz der Verbraucher dienen soll. Entsprechend wird Ulrich Kelber, Staatssekretär im Justizministerium zitiert: "Die Finanzaufsicht sollte möglichst schnell in die Lage versetzt werden, Finanzprodukte zu verbieten oder den aktiven Vertrieb zu untersagen, sofern diese die Finanzmarktstabilität gefährden oder unverhältnismäßige Risiken für Anleger bergen.", sagte er gegenüber dem Handelsblatt.
Aus dem Finanzministerium sind laut SZ-Bericht dagegen leisere Töne zu hören. Demnach solle dem Verbraucher und Anleger nach wie vor eine Schlüsselrolle bei seiner eigenen Entscheidung über Investitionen zukommen, betont das Ressort unter Verweis auf die Privatautonomie.
Wie am Mittwoch bekannt wurde, hat der Windparkfinanzierer Prokon Insolvenz angemeldet. Insolvenzverwalter Dietmar Penzlin erklärte, Löhne und Gehälter könnten bis einschließlich April 2014 vorfinanziert werden. Die Rückzahlung von Genussscheinkapital sei aber derzeit ausgeschlossen.
una/LTO-Redaktion
Konsequenzen aus der Prokon-Pleite: . In: Legal Tribune Online, 23.01.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/10764 (abgerufen am: 14.11.2024 )
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