Das Berliner Jobcenter ist nicht verpflichtet, das Schulgeld für Privatschulen zu übernehmen, so das Gericht. Eine öffentliche Schule zu besuchen sei jedem Schüler zuzumuten, gerade in einer so multikulturellen Stadt wie Berlin.
Auch arbeitslose Eltern müssen den Besuch einer Privatschule ihrer Kinder selbst finanzieren. Das Jobcenter trifft keine Pflicht zur Übernahme dieser Kosten. Mit den öffentlichen Schulen werde der Bedarf an Schulbildung gedeckt, so das Sozialgericht (SG) Berlin (Urt. v. 12.06.2012, Az. S 172 AS 3565/11).
Der Schüler einer Waldorfschule hatte vor dem SG geklagt. Der Besuch der Privatschule kostet monatlich 90 Euro. Sein Argument, an den öffentlichen Schulen gebe es einen hohen Ausländeranteil mit schlechten Deutschkenntnissen, wodurch seine Entwicklung gehemmt werde, ließ das Gericht nicht gelten.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
una/dpa/LTO-Redaktion
SG Berlin zu Privatschulen: . In: Legal Tribune Online, 05.07.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/6546 (abgerufen am: 20.11.2024 )
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