Die Polizei in Nordrhein-Westfalen soll kriminelle Brennpunkte weiterhin mit Videokameras beobachten dürfen. Das sieht der Entwurf für ein neues Polizeigesetz vor, den das Kabinett am Dienstag in Düsseldorf gebilligt hat. Aus Sicht von Innenminister Ralf Jäger (SPD) ist die Videoüberwachung an gefährlichen Orten ein bewährter Baustein im Kampf gegen das Verbrechen.
Die Videobeobachtung öffentlicher Räume soll an strenge Voraussetzungen geknüpft werden. Dem Entwurf zufolge darf sie nur an öffentlich zugänglichen Orten eingesetzt werden, an denen in der Vergangenheit wiederholt Straftaten begangen wurden und weitere zu erwarten sind. Sinnvoll sei der Einsatz von Videokameras aber nur, wenn die Bilder ständig gesichtet würden und Polizei vor Ort sei, um schnell auf gefährliche Situationen reagieren zu können, betonte Jäger.
Die Novelle des Polizeigesetzes soll auch Befugnisse klar definieren, ob und wie die Polizei in die Telekommunikation eingreifen darf. Die Beamten müssten Standorte von Mobiltelefonen ermitteln können, etwa um Vermisste zu finden oder einen angedrohten Selbstmord zu verhindern, erläuterte der Minister. Zum unverzichtbaren Rüstzeug polizeilicher Arbeit gehöre auch, den Inhaber eines Internetanschlusses festzustellen oder Standorte zu lokalisieren.
dpa/tko/LTO-Redaktion
Neues Polizeigesetz in NRW: . In: Legal Tribune Online, 05.03.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/8271 (abgerufen am: 22.11.2024 )
Infos zum Zitiervorschlag