Trotz datenschutzrechtlicher Bedenken: Baye­ri­sche Polizei schafft 1.400 Body­cams an

11.03.2019

Bodycams bei der Polizei sind nicht unumstritten. Sie sollen die Sicherheit der Beamten erhöhen. Der bayerische Datenschutzbeauftragte aber meldet Bedenken an. 

Nach einem einjährigen Pilotversuch wird die bayerische Polizei mit 1.400 Körperkameras ausgerüstet. Innenminister Joachim Herrmann (CSU) gab die Geräte, die an Uniformen befestigt werden und Einsätze in Bild und Ton aufzeichnen können, am Montag für den bayernweiten Einsatz frei. Die sogenannten Bodycams hätten sich hervorragend bewährt: "Aufgrund der deutlich erkennbaren Videoaufzeichnung besteht eine höhere Hemmschwelle, Polizeibeamte anzugreifen", erklärte Herrmann. "Wir erhoffen uns durch die Nutzung von Bodycams mehr Schutz für unsere Polizistinnen und Polizisten."

Die Kameras werden laut Herrmann im uniformierten Streifendienst sowie bei den Einsatzeinheiten der Polizeipräsidien und der Bereitschaftspolizei eingeführt. Dabei bekomme aber nicht jeder Beamte eine Kamera, sondern es gebe eine Pool-Lösung bei den Dienststellen. Die Kosten für die Kameras samt Halterungen, für eine spezielle Auswertesoftware und eine besondere Server- und Speichertechnik sollen bei rund 1,8 Millionen Euro liegen. Die Auslieferung der Geräte soll Anfang 2020 abgeschlossen sein.

Die Kameras nehmen nicht automatisch alles auf. Sie können von den Polizeibeamten aber jederzeit aktiviert werden - "wenn eine Einsatz- oder Kontrollsituation zu eskalieren droht", erklärte Herrmann. Der Beamte entscheide über die Aktivierung, etwa bei einem unkooperativen oder aggressiven Verhalten. Geregelt ist dies im umstrittenen bayerischen Polizeiaufgabengesetz: Demnach sind Aufnahmen zulässig, wenn dies "zum Schutz von Polizeibeamten oder eines Dritten vor Gefahren für ein bedeutendes Rechtsgut erforderlich ist".

Datenschutzbeauftragter: "Vorschrift nicht frei von verfassungsrechtlichen Bedenken"

Rund 300 Polizeibeamte in Augsburg, München und Rosenheim hatten ein Jahr lang verschiedene Bodycam-Modelle getestet. In 954 Fällen seien die Kameras aktiviert worden, davon 888 Mal zur Gefahrenabwehr, berichtete Herrmann. In gut einem Viertel dieser Fälle habe sich eine spürbar deeskalierende Wirkung gezeigt. "Damit trägt die Bodycam objektiv zum Schutz der eingesetzten Polizistinnen und Polizisten bei." Zudem unterstützten die Geräte die Aufklärung von Straftaten. Die Kameragehäuse werden für die bayerische Polizei in gelber Signalfarbe produziert. Damit sei die Bodycam in Kombination mit einem Hinweisschild sofort für jedermann erkennbar, sagte Herrmann.

Der bayerische Datenschutzbeauftragte Thomas Petri kritisierte den Einsatz von Bodycams bei der Polizei. Damit werde in die Grundrechte von Bürgerinnen und Bürger eingegriffen, weil jeder auf der Straße mit aufgenommen werden könne, sagte Petri dem Bayerischen Rundfunk (BR). Zwar gebe es im neuen Polizeiaufgabegesetz klare Vorgaben für den Einsatz von Bodycams. "Allerdings ist diese Vorschrift nicht frei von verfassungsrechtlichen Bedenken." Als Beispiel nannte Petri den Einsatz in Wohnungen. Das sei etwas, was man unter Umständen bei häuslicher Gewalt auch brauche. "Allerdings hätte man dann laut Grundgesetz eine richterliche Anordnung einholen müssen. Und das hat der Gesetzgeber nicht vorgesehen", erklärte er im BR.

Besonderheit in Bayern ist, dass die Aufzeichnungen nicht in einer Cloud (Speicher im Internet) gesichert werden, sondern lokal und verschlüsselt auf Servern der jeweiligen Polizeidienststellen. Die Speicherdauer betrage 21 Tage, dann würden die Daten automatisch gelöscht, betonte Herrmann.

dpa/mgö/LTO-Redaktion

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Trotz datenschutzrechtlicher Bedenken: . In: Legal Tribune Online, 11.03.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/34307 (abgerufen am: 22.11.2024 )

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