Der Anfangsverdacht der Untreue gegen den früheren Bundesvorstand der Grünen hat sich nicht weiter erhärtet. Die Staatsanwaltschaft hat die Ermittlungen gegen die Politiker eingestellt, wie nun bekannt wurde.
Die Berliner Staatsanwaltschaft (StA) hat die Ermittlungen gegen den früheren Bundesvorstand der Grünen wegen des Anfangsverdachts der Untreue eingestellt. Das sagte ein Sprecher der Behörde am Mittwoch der Deutschen Presse-Agentur. Der Verdacht habe sich nicht bestätigt. Das Nachrichtenportal The Pioneer hatte zuerst berichtet.
Eine Sprecherin der Grünen bestätigte: "Wie uns die Staatsanwaltschaft mitgeteilt hat, wurde das Verfahren eingestellt. In ihrer Begründung teilt die Staatsanwaltschaft mit, dass kein strafbares Verhalten vorliegt. Der Sachverhalt ist damit abgeschlossen."
Bei den Ermittlungen ging es um eine Zahlung sogenannter Corona-Boni in Höhe von 1.500 Euro pro Person im Jahr 2020 an alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bundesgeschäftsstelle sowie den Bundesvorstand. Das Geld sollte laut den Grünen die Belastungen ausgleichen, die durch die Arbeit im Homeoffice und den Umbau des Gebäudes entstanden sind. Die Vorstandsmitglieder hätten die Boni später zurückgezahlt, so die Grünen.
In der Folge von Medienberichten gingen Anzeigen von Privatpersonen gegen den früheren Grünen-Bundesvorstand ein. Am 6. Januar dieses Jahren begannen die Ermittlungen. Es gehe dabei um die niedrigste Verdachtsstufe, so die Staatsanwaltschaft damals. Zum Grünen-Vorstand gehörten damals die Parteivorsitzenden Annalena Baerbock und Robert Habeck, außerdem Michael Kellner, Jamila Schaefer, Ricarda Lang und Marc Urbatsch. Inzwischen wurde ein neuer Bundesvorstand gewählt. Parteiinterne Rechnungsprüfer hatten die Zahlungen an den Vorstand zuvor schon beanstandet.
dpa/LTO-Redaktion
Anfangsverdacht der Untreue: . In: Legal Tribune Online, 30.03.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/47988 (abgerufen am: 23.11.2024 )
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