Der Streit um Polens Verfassungsgericht geht weiter: Auch die nachgebesserte Justizreform sei teilweise rechtswidrig, urteilte das Tribunal in eigener Sache. Die Regierung in Warschau hält dagegen.
Die umstrittene Justizreform in Polen soll die Arbeit am Verfassungsgerichtshof neu regeln. Nun haben die Richter im Streit um die Unabhängigkeit des polnischen Verfassungsgerichts zum zweiten Mal in eigener Sache eine Entscheidung getroffen.
Am Donnerstag erklärte das Tribunal in Warschau die Reform der nationalkonservativen Warschauer Regierung in mehreren Punkten für verfassungswidrig - und das schon zum zweiten Mal: Die Richter hatten bereits im März die erste Version des Gesetzes als unrechtmäßig eingestuft. Ihre Entscheidung wurde von der mit absoluter Mehrheit regierenden Partei Recht und Gerechtigkeit (PiS) bisher aber nicht anerkannt.
Opposition und juristische Experten hatten auch gegen die im Juli verabschiedete Neufassung des Gesetzes geklagt, bei der ihre Nachbesserungsvorschläge größtenteils außer Acht gelassen worden waren, wie sie bemängelten. Sie kritisieren etwa, dass die Richter Fälle chronologisch abarbeiten sollen. Dadurch könnten die umstrittenen Reformen der PiS erst nach Jahren beraten werden.
Auch das Tribunal erklärte diesen Punkt am Donnerstag für verfassungswidrig. Außerdem forderten die Richter, dass drei von der Vorgängerregierung ernannte Juristen ihr Amt antreten können. Die spätere Ernennung anderer Richter sei unrechtmäßig.
Gegen das ursprüngliche Gesetz hatte die EU-Kommission ein Prüfverfahren zum Schutz der Rechtsstaatlichkeit in Polen eingeleitet. Im Juli erhöhte Brüssel den Druck auf die Warschauer Regierung und forderte Änderungen innerhalb von drei Monaten. Mit der Änderung beugte Polen sich dem Druck der EU.
Die PiS erklärte die neue Version der Justizreform bereits vor dem Urteil für verfassungsgemäß. Sie soll am 16. August in Kraft treten.
dpa/nas/LTO-Redaktion
Polnisches Verfassungsgericht urteilt in eigener Sache: . In: Legal Tribune Online, 11.08.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/20272 (abgerufen am: 23.11.2024 )
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