Justizreform in Polen: Ver­fas­sungs­richter beraten in eigener Sache

09.03.2016

Wird die Gewaltenteilung in Polen ausgehebelt und die Arbeit des Verfassungsgerichts gelähmt? Nach der umstrittenen Justizreform befassen sich die Richter mit Klagen in eigener Sache. Die Regierung will ein Urteil nicht akzeptieren.

Im Streit um die international kritisierte Justizreform in Polen haben die Richter des Verfassungsgerichts in Warschau am Dienstag eine Anhörung in eigener Sache begonnen. Die zweitägigen Beratungen befassen sich mit dem Gesetz der nationalkonservativen Regierung über die Arbeit des Gerichts. Mehrere Oppositionsparteien sowie juristische Experten hatten gegen das im vergangenen Dezember verabschiedete Gesetz geklagt. Sie fürchten, dass das Verfassungsgericht faktisch gelähmt wird, wenn Entscheidungen künftig nur noch bei einer Zweidrittel-Mehrheit Gültigkeit haben.

Während der Sitzung des Tribunals am Dienstag demonstrierten Vertreter der Protestbewegung "Komitee zur Verteidigung der Demokratie" (KOD) vor dem Gebäude. Einige hielten Bücher mit dem Text der polnischen Verfassung in die Höhe, andere skandierten: "Freies Polen - freie Gerichte".

Vertreter von Regierung und Parlament kamen nicht zu der Anhörung. Justizminister Zbigniew Ziobro sagte, es handle sich nicht um eine ordentliche Gerichtssitzung, sondern ein "Treffen von Richtern". Regierungschefin Beata Szydlo erklärte, eine Entscheidung des Gerichts in dieser Sache sei "kein Urteil im Sinne geltenden Rechts". Die Beratung des Gerichts sei nicht im Einklang mit dem im Dezember verabschiedeten Gesetz.

Gericht muss über Gesetz beraten, das die eigene Arbeit lähmt

Nach dem Gesetz über die Arbeit des Verfassungsgerichts müssen die Eingänge eigentlich chronologisch abgearbeitet werden und die Richter sich zunächst mit zahlreichen Altfällen befassen. Die Gesetze der nationalkonservativen Regierung kommen danach womöglich gar nicht in der laufenden Legislaturperiode zur Verhandlung.

Adam Bodnar, der Ombudsmann für Bürgerrechte und einer der Kläger gegen das neue Gesetz, sprach von einer historischen Verhandlung. Das Gericht müsse über ein Gesetz Recht sprechen, das seine Arbeit "im Wesentlichen lähmt", sagte er. "Wir werden eine Situation haben, in der die Rechte und Freiheiten der Bürger von der Gnade oder Ungnade der parlamentarischen Mehrheit abhängen, (und) in der das Recht vom politischen Diktat abhängt, nicht von sachlicher und unabhängiger Erörterung der Verfassung", warnte er. Das Verfassungsgericht hätte dann nur noch "dekorativen Charakter".

Am Freitag und Samstag erörtert auch die Venedig-Kommission, ein Expertengremium des Europarats, das umstrittene polnische Gesetz. Die EU-Kommission hat zudem ein Prüfverfahren zur Rechtsstaatlichkeit eingeleitet.

dpa/una/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Justizreform in Polen: . In: Legal Tribune Online, 09.03.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/18723 (abgerufen am: 23.11.2024 )

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