Rechtsstaatlichkeit: EU-Kom­mis­sion treibt Ver­fahren gegen Polen voran

15.07.2022

Wegen zweifelhafter Entscheidungen des polnischen Verfassungsgerichts geht die EU-Kommission weiter gegen Polen vor. Die polnische Regierung sieht darin einen "noch nie dagewesenen Angriff".

Die EU-Kommission treibt im Streit um den polnischen Rechtsstaat ein Verfahren gegen Warschau voran. Wie die Brüsseler Behörde am Freitag mitteilte, leitete sie den nächsten Schritt in einem Vertragsverletzungsverfahren (Art. 258 ff. AEUV) gegen Polen ein. Polen hat nun zwei Monate Zeit, auf die Stellungnahme aus Brüssel zu reagieren und die Bedenken auszuräumen.

Andernfalls könnte die Kommission Polen vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) verklagen. Die Folge könnten finanzielle Sanktionen sein. Die Kommission ist als Hüterin der EU-Verträge dafür zuständig, zu überwachen, dass die Staaten sich an das EU-Recht halten.

Hintergrund der Entscheidung vom Freitag sind mehrere Urteile des polnischen Verfassungsgerichts, die nach Ansicht der EU Kommission unter anderem gegen den Anwendungsvorrang des EU-Rechts verstoßen sowie gegen die bindende Wirkung von EuGH-Urteilen. Zudem äußerte die Behörde erhebliche Zweifel an der Unabhängigkeit und Unparteilichkeit des Verfassungsgerichts.

Es geht unter anderem um ein Urteil des Verfassungsgerichts von Anfang Oktober 2021, wonach Teile des EU-Rechts nicht mit der polnischen Verfassung vereinbar sind. Dies stellt einen Eckpfeiler der europäischen Rechtsgemeinschaft in Frage, dass EU-Recht über nationalem Recht steht. Bereits im Juli 2021 hatte das polnische Gericht entschieden, dass die Anwendung einstweiliger EuGH-Verfügungen, die sich auf das Gerichtssystem des Landes beziehen, nicht mit Polens Verfassung vereinbar seien.

In Warschau nannte Vize-Justizminister Sebastian Kaleta das Brüsseler Vorgehen einen "noch nie dagewesenen Angriff auf Polen". Die EU-Kommission wolle nicht nur die Aufhebung von Entscheidungen des polnischen Verfassungsgerichts erzwingen. Sie maße sich auch an, über die Unabhängigkeit des Gerichts und die Wahl seiner Richter durch das Parlament zu urteilen. Dies untergrabe die polnische Verfassung, schrieb der Politiker von der kleinen Regierungspartei Solidarisches Polen (SP) auf Twitter.

dpa/jb/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Rechtsstaatlichkeit: . In: Legal Tribune Online, 15.07.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/49068 (abgerufen am: 22.11.2024 )

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