Ein Streit um Hitzepausen beim Playmobil-Hersteller Geobra Brandstätter gerät aus dem Ruder, Betriebsrat und Unternehmen sind sich uneinig. Auf eine gerichtliche Einigung will sich keine der beiden Parteien einlassen.
Für den Playmobil-Hersteller Geobra Brandstätter und dessen Betriebsrat hat der heiße Sommer ein gerichtliches Nachspiel: Vor dem Arbeitsgericht Nürnberg (ArbG) beantragte das Unternehmen den Ausschluss von acht Mitgliedern des Gremiums. Sie hätten in einem Werk in Mittelfranken eigenmächtig und ohne Beschluss zu zehnminütigen Hitzepausen aufgerufen. Am Montag scheiterte der Versuch einer gütlichen Einigung in dem Amtsenthebungsverfahren. Die Richter wollen nun am 24. Januar 2019 eine Entscheidung treffen.
Der Aufruf der Betriebsräte sei eine grobe Pflichtverletzung und stelle das Vertrauensverhältnis infrage, argumentierte Arndt Reckler, der Anwalt des fränkischen Spielfiguren-Herstellers. Die betroffenen Betriebsräte und IG-Metall-Mitglieder wiesen die Vorwürfe zurück. Man habe nie die Absicht gehabt, "einen Konflikt vom Zaun zu brechen", sagte deren Anwalt Daniel Marx. Die Mitarbeiter sollten lediglich informiert werden.
Die Betriebsräte berufen sich auf die Arbeitsstättenverordnung zur Raumtemperatur, in der unter anderem auch sogenannte Entwärmungsphasen bei Temperaturen von mehr als 35 Grad aufgeführt sind. Ob und wie solche Entwärmungsphasen ausgestaltet und realisiert werden, bleibt grundsätzlich den Betrieben überlassen. So kann beispielsweise geregelt werden, dass die Angestellten vorübergehend an einem anderen, weniger warmen Arbeitsplatz ihre Arbeit verrichten. Aber auch das im Volksmund bekannte "Hitzefrei" stellt eine effektive Maßnahme dar, die Angstellten vor allzu hohen Temperaturen zu schützen. So sieht es auch die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, die auf ihrer Internetseite zu kurzen Pausen rät.
Der Playmobil-Hersteller ist jedoch der Ansicht, dass die Hitzepausen nicht einseitig durch den Betriebsrat hätten angeordnet werden dürfen. Das Unternehmen betonte, dass es wegen der Hitze schon frühzeitig anderweitige Schutzmaßnahmen getroffen habe, wie etwa das Aufstellen von Wasserspendern oder die Erneuerung von Lüftungssystemen. Bianka Möller von der IG Metall Mittelfranken wünscht sich mehr Klarheit: In anderen größeren Betrieben gebe es Betriebsvereinbarungen zu diesem Thema; solche existieretn bei Geobra Brandstätter nicht, so Möller.
dpa/tik/LTO-Redaktion
Playmobil-Hersteller vor Gericht: . In: Legal Tribune Online, 18.09.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/30973 (abgerufen am: 17.11.2024 )
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