Trotz massiver Kritik an Dobrindts Plänen: Bun­desrat stimmt Pkw-Maut zu

31.03.2017

Die Fachausschüsse hatten den Ländervertretungen noch empfohlen, den Vermittlungsausschluss anzurufen. Dennoch stimmte eine Mehrheit für das Gesetz zur Einführung der Pkw-Maut. Trotz Kontroversen kann die Maut damit kommen. 

Am Freitag hat sich die Mehrheit der Landesvertreter im Bundesrat für das Gesetz zur Einführung der Pkw-Maut ausgesprochen. Das Gesetz wird damit noch in dieser Legislaturperiode verabschiedet werden. Es soll am Tag nach der Verkündung in Kraft treten.

Nach der Einführung der Maut ist die Nutzung der Bundesautobahnen und Bundesstraßen nur noch gegen eine Gebühr möglich. Deren Höhe bestimmt sich nach Hubraum und Umweltfreundlichkeit des jeweiligen Autos und ist bei 130 Euro gedeckelt.

Für Autofahrerinnen und Autofahrer aus dem Ausland gelten Kurzzeitvignetten. Je nach Nutzungsdauer können sie zwischen sechs verschiedenen Optionen wählen. Die Vignetten sind im Internet oder an Tankstellen erhältlich.

Um die durch die Maut entstehende Belastung für deutsche Autofahrer zu reduzieren, ist eine Steuersenkung für besonders schadstoffarme Fahrzeuge geplant. Hierzu hat der Bundestag ein weiteres Gesetz beschlossen, das der Bundesrat heute ebenfalls gebilligt hat.

Vignetten für ausländische, Steuersenkungen für deutsche Autofahrer

Dem Vorhaben gehen jahrelange Verhandlungen voraus. Die EU-Kommission hatte Mitte 2015 ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet, weil die ursprünglich geplante Abgabe ihrer Auffassung nach ausländische Autofahrer benachteiligte. Im September 2016 reichte sie Klage gegen Deutschland vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) ein.

Die Bundesregierung antwortete Anfang 2017 mit einem abgeänderten Gesetzentwurf. Statt der ursprünglich vorgesehenen vollständigen Entlastung deutscher Autofahrer über die Kfz-Steuer ist nun eine anhand der Schadstoffklassen der PKW gestaffelte Entlastung vorgesehen, die jedoch nach wie vor mindestens so hoch ausfallen soll wie die Belastung durch die Maut. Außerdem haben Autofahrer aus dem Ausland nun die Auswahl zwischen sechs statt zwischen drei verschiedenen Vignetten. 

Doch auch diese überarbeitete Fassung ist in den Augen vieler Experten nicht mit dem Europarecht vereinbar. Deren Kritik hielt die Bundesratsmitglieder in ihrer Sitzung am Donnerstag jedoch nicht davon ab, das Gesetz ohne Anrufung des Vermittlungsausschusses zu bestätigen. Hätten sie den Ausschuss angerufen, wäre eine Verabschiedung noch in dieser Legislaturperiode möglicherweise nicht mehr gelungen.

Deutliche Worte kommen bereits aus Österreich. "Ich halte diese Maut für diskriminierend und mit EU-Recht nicht vereinbar", sagte der österreichische Verkehrsminister Jörg Leichtfried. Er plant gegen die deutsche Pkw-Maut "zeitnah" Klage beim EuGH einzureichen. Er sehe in den Plänen eine deutsche "Ausländermaut", die die Fahrer auf Grundlage ihrer Staatszugehörigkeit diskriminiere.

mgö/LTO-Redaktion

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Trotz massiver Kritik an Dobrindts Plänen: . In: Legal Tribune Online, 31.03.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/22540 (abgerufen am: 23.11.2024 )

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