Der neue Generalbundesanwalt Peter Frank ist am Montag von Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) offiziell in sein Amt eingeführt worden. Frank ist mit 47 Jahren der jüngste Chef, den die Karlsruher Behörde je hatte.
Frank löst Harald Range ab, der von Maas wegen seines öffentlich geäußerten Vorwurfs "des unerträglichen Eingriffs in die Unabhängigkeit der Justiz" im Zusammenhang mit der Netzpolitik-Affäre entlassen worden war. Frank sei nicht nur ein exzellenter Jurist, sondern auch ein engagierter Beamter mit Sensibilität und Führungsstärke, sagte Maas in Karlsruhe. "Damit ist er genau der richtige Mann für das Amt."
Frank begann seine berufliche Laufbahn im Jahr 1995 im Bayerischen Staatsministerium der Justiz. Nach Stationen bei der Staatsanwaltschaft München I und der Vertretung des Freistaates Bayern beim Bund in Bonn und Berlin kehrte er im Dezember 1999 in das Bayerische Justizministerium zurück. 2005 wechselte Frank auf die Richterbank und war bis Oktober 2006 Richter am Landgericht München I. Nach einer weiteren Tätigkeit im Bayerischen Justizministerium wurde er Anfang 2010 zum Richter am Oberlandesgericht München befördert. Zwei Jahre später kehrte er in das Bayerische Staatsministerium der Justiz zurück. Erst im März 2015 wurde er Generalstaatsanwalt der Generalstaatsanwaltschaft München.
In Karlsruhe erwarten Frank brisante Themen: Verfahren im Zusammenhang mit internationalem Terror nehmen zu; beim Rechtsextremismus gibt es seit dem Auffliegen des NSU besondere Sensibilität; Ende 2014 wurde das Verfahren um das vermutlich auch rechtsextremistisch motivierte Oktoberfestattentat wieder aufgenommen.
dpa/age/LTO-Redaktion
Feierstunde in Karlsruhe: . In: Legal Tribune Online, 19.10.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/17259 (abgerufen am: 15.11.2024 )
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