Mit Urteil vom 10. Februar 2011 hat das OVG in Schleswig Klagen von Anwohnern des Flughafens Westerland/Sylt gegen den Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein auf Aufhebung der luftverkehrsrechtlichen Genehmigung für den Flughafen, hilfsweise auf Lärmschutzmaßnahmen, wegen Verwirkung abgewiesen.
Nach Ansicht des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Schleswig-Holstein kam der 2007 gestellte Antrag, die Genehmigung vom Januar 1996 aufzuheben, zu spät. Über die Aufgabe der militärischen Nutzung und die Übernahme des Flughafens in die zivile Trägerschaft sei ausführlich in den politischen Gremien der betroffenen Gemeinden diskutiert und in der Presse berichtet worden (Az. 2 KS 1/10).
Dementsprechend hätten die Kläger bereits im Jahre 1996 Kenntnis von der Neufassung der Genehmigung erlangen, sich über die tatsächliche Genehmigungssituation informieren und Widerspruch gegen die Neufassung der Genehmigung einlegen können. Auf die spätere Kenntnisnahme von einem stärkeren Flugbetrieb kommt es laut OVG nicht an, da die Erhöhung der Fluggastzahlen weder Inhalt noch Folge der 1996 erteilten Genehmigung sei.
Auch die hilfsweise gestellten Anträge auf aktiven oder passiven Lärmschutz wurden abgewiesen.
age/LTO-Redaktion
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OVG Schleswig-Holstein: . In: Legal Tribune Online, 14.02.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/2533 (abgerufen am: 24.11.2024 )
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