Das Schleswig-Holsteinische OVG hat am Montag in einem Eilverfahren die Anträge der Gemeinde Groß Grönau, eines privaten Anwohners und des Vereins "Schutzgemeinschaft gegen Fluglärm" gegen den Ausbau des Flughafen Lübeck-Blankenesee abgelehnt.
Die Beschlüsse des Oberverwaltungsgerichts (OVG) beziehen sich auf Teilmaßnahmen, die die Flughafengesellschaft vor der Entscheidung über eine anhängige Klage gegen den gesamten Ausbau realisieren möchte. Namentlich dürfen nun die Verlegung der westlichen "Landeschwelle" um 120 Meter, die entsprechende Anpassung der Leitsysteme und die Installation eines verbesserten Instrumentenlandesystems vorgenommen werden (Beschl. v. 14.03.2011, Az. 1 MR 17/10 u.a.).
Das OVG begründete seine Entscheidungen damit, dass die öffentlichen Interessen und die Interessen der Flughafengesellschaft an dem Ausbau die Interessen der Ausbaugegner vorliegend überwiegen würden. Nach summarischer Prüfung spreche Überwiegendes dafür, dass der von den Flughafengegnern angegriffene Planfeststellungsbeschluss im Hauptsacheverfahren Bestand haben wird. Ferner seien die genannten Ausbaumaßnahmen im Falle des Obsiegens der Ausbaugegner ohne Schwierigkeiten wieder rückgängig zu machen.
mbr/LTO-Redaktion
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OVG Schleswig : . In: Legal Tribune Online, 16.03.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/2780 (abgerufen am: 24.11.2024 )
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