In anderen Ländern gibt es das Streckenradar schon länger. In Niedersachsen wurde eine Pilotanlage gebaut, deren Betrieb aber kurz nach dem Start gerichtlich untersagt wurde. Nach einer Gesetzesänderung hat das OVG nun keine Bedenken mehr.
Das bundesweit erste Streckenradar zur Geschwindigkeitskontrolle ist rechtmäßig. Das hat am Mittwoch das niedersächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) in Lüneburg entschieden (Urt. v. 13.11.2019, Az. 12 LC 79/19). Bei dieser Art Radar wird das Tempo nicht an einer einzelnen Stelle gemessen, sondern auf einem gut zwei Kilometer langen Abschnitt. Für das Ermitteln der Durchschnittsgeschwindigkeit werden die Kennzeichen aller vorbeifahrenden Autos unabhängig von ihrem Tempo erfasst und kurzfristig und anonymisiert gespeichert. Ein Kläger hatte datenschutzrechtliche Bedenken gegen die Abschnittskontrolle vorgebracht.
Nach einer Änderung des niedersächsischen Polizeigesetzes gebe es jedoch keine wesentlichen Bedenken mehr gegen den Betrieb der Pilotanlage, entschied das OVG nun. Der 12. Senat hat damit das anders lautende erstinstanzliche Urteil des Verwaltungsgerichts Hannover geändert. Eine Revision gegen ihre Entscheidung ließen die Lüneburger Richter nicht zu. Bereits im Juni entschied das OVG Im Eilverfahren, dass mit dem Ende Mai wirksam gewordenen § 32 Abs. 7 des Niedersächsischen Polizeigesetzes (NPOG) nachträglich die erforderliche gesetzliche Eingriffsermächtigung geschaffen worden war. Die Norm regelt die Abschnittskontrolle ausdrücklich.
Anlage wieder in Betrieb
Die zwischenzeitlich abgeschaltete Anlage an der B6 in der Region Hannover werde bereits am Donnerstag wieder in Betrieb genommen, teilte das Innenministerium in Hannover mit. Von diesem Zeitpunkt an werde die Bußgeldbehörde Tempoverstöße verfolgen. Ähnliche Anlagen gibt es bereits in Österreich und weiteren Ländern.
Niedersachsens Innenminister Boris Pistorius sagte: "Ich war immer davon überzeugt, dass diese innovative Technik ein echtes Plus für mehr Verkehrssicherheit in ganz Deutschland sein kann. Darum war es mir wichtig, diesen mutigen - wenn auch im Nachhinein nicht immer einfachen - Weg als erstes Bundesland in Deutschland, entsprechend der Empfehlung des Verkehrsgerichtstages, zu gehen." Das Expertengremium hatte sich bereits vor Jahren für die Abschnittskontrolle zur Tempomessung ausgesprochen.
Das wesentliche Ziel der Pilotanlage bleibt nach Angaben des Innenministeriums "eine umfängliche und wissenschaftliche Beurteilung zur Wirkung der Anlage auf die Verkehrssicherheit." Deshalb solle sie in den kommenden zwölf Monaten möglichst ununterbrochen in Betrieb bleiben.
dpa/acr/LTO-Redaktion
Nach Änderung im Polizeigesetz: . In: Legal Tribune Online, 14.11.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/38703 (abgerufen am: 22.11.2024 )
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