Die Polizei darf friedliche Kundgebungen von Atomgegnern nicht filmen. Dies gilt laut einem aktuellen Beschluss des OVG Münster selbst dann, wenn die gefilmten Szenen nur in ein Einsatzfahrzeug übertragen und nicht gespeichert werden.
Zur Begründung des Aufnahmeverbots führten die Richter aus, dass sich Bürger durch die staatliche Überwachung möglicherweise eingeschüchtert fühlen und deshalb von der Teilnahme an Demonstrationen absehen könnten. Möglich sei jedoch der Betrieb einer Kamera im "Stand-by-Modus", wenn die Kamera erkennbar von den Demonstranten abgewandt aufgestellt und nur im Bedarfsfall eingeschaltet und auf Gewalttäter gerichtet wird (Beschl. v. 23.11.2010, Az. 5 A 2288/09).
Konkret ging es um eine Kundgebung vor zwei Jahren unter dem Motto "Urantransporte stoppen". Dort hatte die Polizei vorsorglich die etwa 40 bis 70 Demonstranten gefilmt. Die so Überwachten klagten und gewannen bereits in erster Instanz. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster ließ eine Berufung nicht zu.
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OVG Münster: . In: Legal Tribune Online, 29.11.2010 , https://www.lto.de/persistent/a_id/2038 (abgerufen am: 17.11.2024 )
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