OVG Koblenz: Ex- Bürgermeister behält wegen Schuldunfähigkeit Ruhegehalt

von hho/LTO-Redaktion

28.09.2010

Einem ehemaligen Bürgermeister kann das Ruhegehalt nicht wegen Dienstpflichtverletzungen aberkannt werden, wenn er bei deren Begehung schuldunfähig war. Dies entschied das OVG Koblenz in einem am Dienstag veröffentlichten Urteil.

Zwar habe der Beklagte zahlreiche schwerwiegende Dienstvergehen begangen. Dennoch könne gegen ihn keine Disziplinarmaßnahme verhängt werden, da er nach den Feststellungen des Gutachters bei den Pflichtverstößen teilweise unter erheblicher Alkoholisierung gestanden habe und im Übrigen seit 2003 an einer Alkoholerkrankung leide, die zu hirnorganischen Wesensveränderungen geführt habe.

Eine Aufhebung des Steuerungsvermögens sei demnach nicht auszuschließen, so dass nach dem auch im Disziplinarverfahren anzuwendenden in dubio pro reo-Grundsatz von einer Schuldunfähigkeit ausgegangen werde, urteilte das Oberverwaltungsgericht (OVG) Koblenz (Az. 3 A 10907/09).

Der Beklagte war bis 2006 hauptamtlich Bürgermeister der Verbandsgemeinde Neumagen-Drohn. Im Rahmen einer von der Aufsichtsbehörde erhobenen Disziplinarklage wurde ihm u.a. vorgeworfen, dass er rechtswidrig die Anweisung erteilt habe, Städtebauförderungsmittel an einen Mitarbeiter der Verbandsgemeinde auszuzahlen. Auch soll er kurz vor seiner Abwahl ohne Ausschreibung und Beschluss des Verbandsgemeinderates einen Mietvertrag über mehrere Bürogeräte mit einem Finanzvolumen von ca. 122.000 € abgeschlossen haben.

Das Verwaltungsgericht hatte dem ehemaligen Bürgermeister daraufhin wegen schwerwiegender Dienstvergehen das Ruhegehalt aberkannt.

Zitiervorschlag

OVG Koblenz: . In: Legal Tribune Online, 28.09.2010 , https://www.lto.de/persistent/a_id/1581 (abgerufen am: 19.11.2024 )

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