Die NPD will am Samstag durch Potsdam marschieren. Durch Aufrufe der Stadt Potsdam zu lautstarkem Bürgerprotest sah sich die Partei in ihren Rechten verletzt. Zu Unrecht, wie das OVG Berlin-Brandenburg am Freitag entschied.
Die rechtsextreme Partei wollte vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) erreichen, dass der Stadt verboten wird, im Internet zu einem Protest gegen die von der NPD für den 15. September geplanten Versammlung aufzurufen.
Die Partei argumentierte, dass staatliche Hoheitsträger wie die Landeshauptstadt Potsdam zu strikter Neutralität verpflichtet seien und keine Stimmung gegen ihre Versammlung machen dürften.
Dieser Argumentation erteilte die Berliner Richter eine Absage: Zum einen sei der Internetaufruf in erster Linie dem Bündnis "Potsdam bekennt Farbe" zuzuordnen, das von einer Vielzahl gesellschaftlicher Gruppen getragen werde. Zum anderen dürften sich auch staatliche Hoheitsträger im öffentlichen Meinungskampf anlässlich einer öffentlichen Versammlung gegebenenfalls auch kritisch äußern, solange sie das Sachlichkeitsgebot beachten.
Schließlich könne sich die NPD nicht mit Erfolg auf eine Verletzung ihres Versammlungsgrundrechts stützen, weil der Aufruf die hierfür maßgebliche Grenze zur Strafbarkeit ersichtlich nicht überschreite. In dem Aufruf werde vielmehr betont, dass der Protest gegen die Versammlung der Antragstellerin friedlich und gewaltfrei vonstatten gehen solle (Beschl. v. 14. 09. 2012, Az. OVG 1 S 127.12)
dpa/jka/LTO-Redaktion
OVG Berlin-Brandenburg zur NPD-Demo: . In: Legal Tribune Online, 14.09.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/7090 (abgerufen am: 13.11.2024 )
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