Für Kinder, denen aufgrund vorzeitiger Einschulung die im Jahr 2006 eingeführte Kostenfreiheit für das letzte Kindergartenjahr entgeht, kann Kostenfreiheit im ersten Hortjahr beansprucht werden. Dies entschieden die Berliner Richter mit einem am Mittwoch bekannt gegebenen Beschluss.
Nach Ansicht des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Berlin-Brandenburg kommt es nicht darauf an, ob die regelmäßige Schulpflicht tatsächlich beginnt. Entscheidend sei vielmehr, wann für das betroffene Kind altersmäßig die regelmäßige Schulpflicht eintreten wird (Beschl. v. 07.07.2011, Az. OVG 6 B 14.10).
Die Tochter des Klägers war im Jahr 2007 vorzeitig eingeschult worden. Ihre Eltern hatten deshalb nicht die Möglichkeit, Kostenfreiheit für das letzte Kindergartenjahr geltend zu machen. Der Vater des Mädchens beanspruchte stattdessen Befreiung von der Kostenbeteiligungspflicht für das erste Hortjahr.
Das zuständige Bezirksamt Spandau von Berlin lehnte dieses Begehren mit der Begründung ab, die einschlägige gesetzliche Regelung in § 3 Abs. 5 des Tagesbetreuungskostenbeteiligungsgesetzes (TKBG) gewähre Kostenbefreiung nur für das letzte Jahr "vor Beginn der regelmäßigen Schulpflicht", der in dem Jahr liege, in dem das betroffene Kind das sechste Lebensjahr vollendet. Für vorzeitig eingeschulte Kinder komme es nicht zu einem "Beginn der regelmäßigen Schulpflicht".
Das Verwaltungsgericht (VG) Berlin hatte diese Entscheidung bestätigt.
Auf die Berufung des Vater des Mädchens hin hat das OVG das Urteil des VG geändert und die Behörde verpflichtet, die monatliche Kostenbeteiligung für das erste Hortjahr der Tochter des Klägers auf null Euro festzusetzen: Da § 3 Abs. 5 TKBG nicht auf die Kosten für eine Betreuung im Kindergarten beschränkt sei, sondern eine Befreiung von der Kostenbeteiligung für alle Betreuungsarten vorsieht, also auch für die nachschulische Hortbetreuung, könnten vorzeitig eingeschulte Kinder Kostenbefreiung für das erste Hortjahr verlangen.
Die Revision gegen diese Entscheidung wurde nicht zugelassen.
tko/LTO-Redaktion
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OVG Berlin-Brandenburg: . In: Legal Tribune Online, 13.07.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/3761 (abgerufen am: 12.11.2024 )
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