Das Land Berlin muss der Jüdischen Gemeinde zu Berlin zunächst weiter rund 434.000 Euro im Monat zahlen. Dies hat das OVG Berlin-Brandenburg vergangene Woche in einem Eilverfahren entschieden. Ohne die Gelder wäre die Gemeinde in ihrer Existenz bedroht, erklärte das Gericht am Mittwoch.
Auslöser des Rechtsstreits war eine Forderung der Kulturverwaltung nach Aufklärung über die Personalausgaben der Gemeinde gewesen. Sie führte zu einem vorläufigen Zahlungsstopp. Gegen die Einstellung der Förderung war der Gemeindevorstand daraufhin vor das Verwaltungsgericht (VG) Berlin gezogen.
Nachdem das VG zunächst zugunsten der Jüdischen Gemeinde entschieden hatte, beschloss es schließlich im zweiten Anlauf, dass das Land der Gemeinde vorerst monatlich 100.000 Euro weniger zur Verfügung stellen müsse. Das Land hatte zuvor die Aufrechnung wegen vermeintlicher Überzahlungen in den Pensionsfond der Gemeinde erklärt. Die gegen diese Entscheidung des VG gerichtete Beschwerde der Jüdischen Gemeinde hatte nun vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) Erfolg.
Das Gericht entschied, es müsse im derzeit vor dem VG anhängigen Hauptsacheverfahren geklärt werden, ob und in welchem Umfang der Jüdischen Gemeinde Zahlungsansprüche aus einem mit dem Land Berlin geschlossenen Staatsvertrag zustehen. Auch sei dort zu klären, wie mit der von Land erklärten Aufrechnung zu verfahren sei. Jedenfalls vorläufig müsse das Land weiterhin monatlich rund 434.000 Euro zahlen (Beschl. v. 17.04.2014, Az. OVG 6 S 6.14).
dpa/mbr/LTO-Redaktion
OVG Berlin-Brandenburg zu Förderung: . In: Legal Tribune Online, 23.04.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/11770 (abgerufen am: 14.11.2024 )
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