Zwei Schüler sind mit ihren Eilanträgen gescheitert, die Berliner Abiturprüfungen wegen des Coronavirus verschieben zu lassen. Sie beriefen sich auf die für sie schlechteren Vorbereitungsmöglichkeiten zu Hause im Vergleich zu Mitschülern.
Die seit Montag laufenden Abiturprüfungen in Berlin können wie geplant weitergehen. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg wies die Anträge zweier Schüler auf Verschiebung der Prüfungen zurück und bestätigte damit die Entscheidungen der Vorinstanz, wie das Gericht am Mittwoch mitteilte (Beschl. v. 21.04.2020, OVG 3 S 30/20, OVG 3 S 31/20).
Die Schüler hatten geltend gemacht, ihnen sei es in der Corona-Pandemie aufgrund ihrer familiären Situation nicht möglich gewesen, sich zu Hause ordentlich auf die Abiturprüfungen vorzubereiten. Diese Benachteiligung verstoße gegen das prüfungsrechtliche Gebot der Chancengleichheit. Deshalb müsse ihnen erlaubt werden, die Prüfungen zu einem späteren Zeitpunkt abzulegen.
OLG: Prüfungsbehörde kann für unterschiedliche Lernbedingungen nichts
Das sah das OVG allerdings anders. Zwar könnten unterschiedliche Lernbedingungen aufgrund sozialer oder familiärer Umstände pandemiebedingt weiter verschärft werden. Individuelle Umstände dürften ohne gesetzliche Grundlage im Prüfungsrecht aber nicht berücksichtigt werden, wenn sie der Prüfungsbehörde nicht zuzurechnen seien, so das Gericht. Bei der Angleichung unterschiedlicher Bildungschancen seien vielmehr das Abgeordnetenhaus als Gesetzgeber oder der Senat gefragt, entsprechende Maßnahmen zu ergreifen. Eine Angleichung unterschiedlicher Bildungschancen lasse sich nicht über ein prüfungsrechtliches Eilrechtsschutzverfahren erreichen.
Eine individuelle Vorbereitungszeit, so die Richter, die jeweils die konkrete Lebenssituation eines Schülers in den Blick nimmt, lasse sich durch die Prüfungsbehörden zudem nicht verlässlich ermitteln und damit auch nicht berücksichtigen. Zudem habe die Senatsbildungsverwaltung einen Gestaltungsspielraum, Prüfungstermine festzulegen.
Die Abiturprüfungen 2020 sind bundesweit umstritten. Der Landesschülerausschuss in Berlin machte wochenlang Front und forderte ein Abitur ohne Abschlusstests.
dpa/mgö/LTO-Redaktion
OVG Berlin-Brandenburg lehnt Eilanträge ab: . In: Legal Tribune Online, 22.04.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/41379 (abgerufen am: 21.11.2024 )
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