Der wegen 300.000-facher Beihilfe zum Mord verurteilte ehemalige SS-Mann Oskar Gröning muss seine Haftstrafe antreten, sagt die Staatsanwaltschaft. Der 96-Jährige sei haftfähig.
Die Staatsanwaltschaft Hannover hält den früheren SS-Mann Oskar Gröning für haftfähig. "Den Antrag der Verteidigung auf Strafaufschub haben wir abgelehnt", sagte Sprecherin Kathrin Söfker zu entsprechenden Medienberichten am Mittwoch.
Gröning war im Juli 2015 vom Landgericht (LG) Lüneburg wegen Beihilfe zum Mord in mindestens 300.000 Fällen zu vier Jahren Haft verurteilt worden. Der frühere Freiwillige der Waffen-SS hatte eingeräumt, in Auschwitz Geld aus dem Gepäck der Verschleppten gezählt und weitergeleitet zu haben. Das Urteil wurde vom Bundesgerichtshof (BGH) im vergangenen November bestätigt und ist damit rechtskräftig.
Ein Amtsarzt halte den mittlerweile 96 Jahre alten Gröning grundsätzlich für haftfähig, sagte Söfker. Voraussetzung sei aber eine entsprechende medizinische und pflegerische Betreuung im Gefängnis. "Eine schriftliche Ladung zum Strafantritt ist noch nicht ergangen", betonte Söfker. "Darüber muss noch entschieden werden."
Grönings Verteidiger wolle juristisch gegen den Bescheid vorgehen, hieß es in den Berichten weiter. Er werde beim LG Lüneburg einen Antrag auf eine entsprechende gerichtliche Entscheidung stellen. Sollte sich das Gericht für eine Haft entscheiden, so sei noch eine Beschwerde möglich. Sein Mandant sei nicht haftfähig. Zudem habe der Amtsarzt Gröning nicht körperlich untersucht.
dpa
Antrag auf Strafaufschub abgelehnt: . In: Legal Tribune Online, 02.08.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/23745 (abgerufen am: 21.11.2024 )
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