Jahrelang hatte sie eisern geschwiegen, dann ließ sie ihre Anwälte Erklärungen verlesen - nun hat Beate Zschäpe im NSU-Prozess erstmals das Wort ergriffen.
Die Angeklagte verlas am Donnerstag eine kurze Erklärung, in der sie einräumte, sich früher "durchaus mit Teilen des nationalistischen Gedankenguts" identifiziert zu haben. Dies sei heute jedoch nicht mehr so. "Heute beurteile ich Menschen nicht nach Herkunft und politischer Einstellung, sondern nach Benehmen", sagte Zschäpe.
Beim Verlesen der kurzen Erklärung am 313. Verhandlungstag des Mammutprozesses vor dem Oberlandesgericht München sprach sie sehr schnell, mit leiser Stimme und wirkte nervös. Zschäpe bekräftigte in ihrer kurzen Erklärung ihre Entschuldigung an die Opfer des "Nationalsozialistischen Untergrunds" (NSU) und ihre Hinterbliebenen und verwies dabei auf eine ihrer früheren, von einem Anwalt verlesenen Erklärungen.
Schweigen war Strategie der Alt-Verteidiger
Zschäpe steht seit dem 6. Mai 2013 vor Gericht. Die Bundesanwaltschaft wirft ihr Mittäterschaft an zehn Morden und zwei Sprengstoffanschlägen vor, die dem "Nationalsozialistischen Untergrund" vorgeworfen werden. Zschäpe ist die einzige Überlebende des NSU-Trios. Ihre beiden Freunde Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt sollen die Taten überwiegend aus Fremdenhass verübt haben. Zschäpe hatte mit ihnen 13 Jahre unerkannt im Untergrund gelebt.
Im Dezember 2015 hatte Zschäpe von ihrem neuen Anwalt Mathias Grasel eine Erklärung verlesen lassen und sich außerdem bereit erklärt, auf schriftliche Fragen des Gerichts zu antworten. Zuvor hatte sie eisern geschwiegen und war damit der Strategie ihrer drei Alt-Verteidiger Wolfgang Heer, Wolfgang Stahl und Anja Sturm gefolgt. In ihrer schriftlichen Aussage hatte sie angegeben, von den Morden nichts gewusst zu haben und sich bei den Angehörigen der Opfer entschuldigt.
dpa/nas/LTO-Redaktion
NSU-Prozess: . In: Legal Tribune Online, 29.09.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/20724 (abgerufen am: 22.11.2024 )
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