Rechtsstreit um EnBW-Deal: Mappus unter­liegt auch in zweiter Instanz

18.11.2015

Das OLG Stuttgart hat die Schadenersatzklage des ehemaligen baden-württembergischen Ministerpräsidenten Stefan Mappus (CDU) gegen seine Rechtsberater beim Kauf der EnBW-Aktien zurückgewiesen. Mappus will aber wohl in Revision gehen.

Mappus sei kein Partner in dem Vertrag zwischen der Kanzlei Gleiss Lutz und dem Land gewesen. Deshalb könne er keine Ansprüche infolge möglicher Pflichtverletzung der Rechtsberater geltend machen, urteilte der 12. Zivilsenat des Oberlandesgerichtes (OLG) Stuttgart (Urt. v. 17.11.2015, Az. 12 U 41/15). Mappus war im Februar bereits vor dem Landgericht Stuttgart unterlegen.

Der ehemalige Regierungschef hatte vor Gericht stets betont, die Kanzlei habe ihn nicht auf die Risiken der Ausschaltung des Parlaments bei der Entscheidung hingewiesen, für 4,7 Milliarden Euro das Aktienpaket von der französischen EdF zurückzukaufen. Der Staatsgerichtshof für das Land Baden-Württemberg bezeichnete das Geschäft als verfassungswidrig, da es am Landtag vorbeiging.

BGH soll Grundsatzfrage klären

Ein Vergleich zwischen beiden Parteien kam nicht zustande. "We agree to disagree (Wir stimmen darin überein, dass wir nicht übereinstimmen)", hieß es aus beiden Lagern. Auch einen vom Vorsitzenden Richter Heinz Oleschkewitz angeregten Vergleichsvorschlag lehnten sie ab. Das Gericht ließ die Revision zu. Der Bundesgerichtshof solle eine Klärung des Rechtsverhältnisses für Dritte in solchen Vertragskonstellationen herbeiführen.

"Ich möchte Recht bekommen"

Zu Beginn der Verhandlung hielt Mappus eine fünf-minütige Rede, die er in einem Satz zusammenfasste: "Ich möchte Recht bekommen." Er wolle nicht mehr der Darstellung von Gleiss Lutz ausgeliefert sein, die Idee der Umgehung des Parlaments sei von ihm gekommen. Er habe vielmehr ein elementares Interesse daran gehabt, die Transaktion dem Landtag zur Entscheidung vorzulegen, denn damit hätte er eine alte Forderung der damaligen Opposition umsetzen können. "Das hätte nur Vorteile und nicht einen einzigen Nachteil gebracht."

Die EdF habe aber einen Parlamentsvorbehalt bei dem Geschäft abgelehnt. In dieser Situation hätten zwei Möglichkeiten bestanden: Abbruch des Geschäftes oder der Weg über das Notbewilligungsrecht des Finanzministers, vor dessen Risiken Martin Schockenhoff von Gleiss Lutz ihn nicht gewarnt habe.

Ein Deal ohne viele Fragen

Schockenhoff bestritt dies und betonte, er habe über die Voraussetzungen des Notbewilligungsrechtes des Finanzministers aufgeklärt. Er sagte mit Blick auf die Nacht der Kaufentscheidung: "Es wurde überhaupt nicht viel gefragt". Das habe ihn erstaunt. Finanzminister Willi Stächele (CDU) habe die Notbewilligung unterschrieben, ohne sie zu lesen. Dass Stächele erst in der Nacht vor dem Kabinettsbeschluss am 6. Dezember 2010 von dem geplanten Kauf informiert worden war, sei ihm mit den Worten erklärt worden: "Weil er nicht dicht halten kann."

Mappus sei in die Verpflichtung der Berater nicht einbezogen gewesen, erläuterte das Gericht. Denn seine eigenen Rechte - etwa auf Schadenersatz - seien durch eine etwaige unzulängliche Leistung der Anwälte nicht betroffen, auch wenn infolge des umstrittenen Deals sein Ruf beschädigt sei und er seinen nach der Wahlniederlage 2011 aufgenommenen Job bei einem Pharmaunternehmen habe aufgeben müssen. 

Eher noch als Mappus könne sich Stächele im "Schutzbereich" des Vertrages befinden. Das Gericht legte nahe, dass Schockenhoff den Finanzminister unzureichend über die Risiken seines Vorgehens aufgeklärt habe.

dpa/mbr/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Rechtsstreit um EnBW-Deal: . In: Legal Tribune Online, 18.11.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/17582 (abgerufen am: 03.11.2024 )

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