Berufung gegen Entscheidung des LG Stuttgart: Mappus will weiter gegen Gleiss Lutz klagen

31.03.2015

Stefan Mappus gibt nicht auf: Der Ex-Ministerpräsident (CDU) legt Berufung gegen die Ablehnung seiner Klage auf Schadensersatz gegen seine Rechtsberater Gleiss Lutz ein. Der Wirtschaftskanzlei wirft er vor, ihn beim EnBW-Milliarden-Deal falsch beraten zu haben. Das LG Stuttgart hatte die Klage im Februar als unbegründet abgewiesen.

Das Schadenersatzverfahren von Ex-Ministerpräsident Stefan Mappus (CDU) gegen seine früheren Rechtsberater beim EnBW-Milliardendeal geht in die nächste Runde. Mappus legte gegen die Ablehnung seiner Klage gegen die Wirtschaftskanzlei Gleiss Lutz Berufung beim Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart ein, wie ein Sprecher am Dienstag mitteilte. Zu einer mündlichen Verhandlung komme es frühestens im Herbst.

Das Stuttgarter Landgericht (LG) hatte die Klage im Februar abgewiesen. Sie sei unbegründet, da der Anwaltsvertrag zwischen dem Land und der Sozietät geschlossen wurde und nicht mit Mappus persönlich. Mangels Schutzwirkung des Vertrags zugunsten Dritter könne der frühere CDU-Politiker nicht auf Schadenersatz wegen einer falschen Rechtsberatung klagen.

Der Ex-Regierungschef hatte im Dezember 2010 im Eiltempo einen 45-prozentigen Anteil des Karlsruher Energieversorgers EnBW von der französischen EDF für 4,67 Milliarden Euro zurückgekauft. Dabei wandte die damalige CDU/FDP-Regierung das "Notbewilligungsrecht" an, um den Landtag zu umgehen.

Der Staatsgerichtshof für das Land Baden-Württemberg bezeichnete das Geschäft als verfassungswidrig, da es am Landtag vorbeiging. Mappus wirft Gleiss Lutz vor, ihn beim Kauf der EnBW-Anteile falsch beraten zu haben. Die Kanzlei betont dagegen, die Juristen hätten vor einer Umgehung des Landtags gewarnt.

Erst kürzlich war das Ermittlungsverfahren gegen Mappus wegen einer uneidlichen Falschaussage im Rahmen des ersten Untersuchungsausschusses zum Polizeieinsatz gegen Stuttgart-21-Demonstranten eingestellt worden.

dpa/avp/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Berufung gegen Entscheidung des LG Stuttgart: . In: Legal Tribune Online, 31.03.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/15119 (abgerufen am: 04.11.2024 )

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