Im Rechtsstreit zwischen Daimler und dem SWR um eine Reportage zu Niedriglöhnen tendiert das OLG Stuttgart in Richtung Pressefreiheit. Die Chancen des Autoherstellers, den Film zu verbieten, stehen schlecht.
Die nächste Runde im Streit um die Reportage des Südwestrundfunks (SWR) "Hungerlohn am Fließband" hat begonnen. Das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart verhandelt seit Mittwoch über den Streit zwischen Daimler und der Rundfunkanstalt, nachdem das Landgericht (LG) Stuttgart im vergangenen Jahr die Klage des Autobauers abgewiesen hatte.
Der Vorsitzende Richter sagte am Mittwoch in einer vorläufigen Einschätzung des Falls, man könne das Vorgehen des Senders gerade noch für zulässig erachten. Ihm wäre anstelle des SWR aber nicht wohl gewesen, es handele sich um eine Gratwanderung. Vor dem vierten Zivilsenat ging es um den 2013 ausgestrahlten Film, bei dem ein Reporter unter falscher Identität heimlich und mit versteckter Kamera in einem Werk des Konzerns gedreht hatte.
Der SWR argumentiert mit der Pressefreiheit. Außerdem habe man überprüfen wollen, ob es Missstände gebe. Der Senat schlug einen Vergleich vor, wonach der Sender den Film nicht mehr ausstrahlt. Der SWR-Anwalt machte aber deutlich, dass er nur sehr geringe Chancen auf eine Einigung sehe. Kommt sie innerhalb einer Woche nicht zustande, soll am 8. Juli eine Entscheidung verkündet werden.
Daimler will erreichen, dass die Aufnahmen nicht noch einmal ausgestrahlt werden, da mit ihnen massiv in die Rechte des Unternehmens eingegriffen worden sei, sagte Daimler-Anwalt Christian Schertz. Es sei illegal über Wochen mit mehreren Kameras gefilmt worden.
ms/LTO-Redaktion
OLG Stuttgart zu Undercover-Reportage: . In: Legal Tribune Online, 18.06.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/15912 (abgerufen am: 17.11.2024 )
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