Eine mutmaßliche Islamistin zieht es nach Syrien, um dort ihr Glück zu finden. Sie heiratet einen IS-Kämpfer und bekommt mit ihm zwei Kinder. Nach ihrer Rückkehr nach Deutschland wird ihr nun der Prozess gemacht.
Wegen der mutmaßlichen Mitgliedschaft in der Terrormiliz Islamischer Staat (IS) muss sich seit Freitag eine 32 Jahre alte Deutsche vor dem Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart verantworten. Die Anklage wirft ihr vor, sich als Mitglied an einer ausländischen terroristischen Vereinigung nach §§ 129a Abs. 1, 129b Abs. 1 Strafgesetzbuch (StGB) beteiligt zu haben. Zudem werden ihr zwei Kriegsverbrechen gegen Eigentum und sonstige Rechte sowie Verstöße gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz und das Waffengesetz zur Last gelegt (Az. 5 - 2 StE 11/18).
Sie habe von Dezember 2013 bis August 2017 in Syrien und im Irak gelebt, sagte Bundesanwalt Stefan Biel zum Prozessauftakt am Freitag. „Ich wollte unter dem islamischen Gesetz leben, aber nicht kämpfen“, sagte Sabine S. zum Prozessauftakt. Sie war Mitte 2018 nach der Rückkehr aus dem Kriegsgebiet in Baden-Baden festgenommen worden.
Sie soll in Internetblogs das Leben im IS angepriesen haben
Sie wäre auch in jedes andere arabische Land ausgewandert. Aber der Weg habe sie schließlich nach Syrien geführt, sagte die vierfache Mutter, die am ersten Verhandlungstag eine umfangreiche schriftliche Stellungnahme verlas. Im Alter von 22 Jahren konvertierte sie zum Islam. Die Frau, die eigentlich aus dem Raum Baden-Baden stammt, lebte 2013 mit dem Vater ihrer beiden ersten Kinder, einem Mädchen und einem Jungen, in Berlin. Von diesem trennte sie sich, um dann nach Syrien in das Kriegsgebiet zu reisen. Zuvor radikalisierte sie sich nach eigenen Angaben.
Unmittelbar nach ihrer Ankunft in Syrien habe sie einen ihr bis dahin unbekannten höherrangigen IS-Kämpfer geheiratet, berichtete der Bundesanwalt. Von dem aus Aserbaidschan stammenden Kämpfer bekam sie weitere zwei Kinder, gleichfalls einen Jungen und ein Mädchen. Der Anklage zufolge pries Sabine S. in mehreren Internetblogs das Leben beim IS an. Ziel sei es gewesen, möglichst viele Leute zur Ausreise in das Krisengebiet zu gewinnen.
Diese mutmaßliche Propaganda-Tätigkeit könnte juristisch den Unterschied machen. Der Vorwurf geht über das bloße Alltagsleben beim IS hinaus. Die Bundesanwaltschaft argumentiert in den Fällen zurückgekehrter IS-Frauen neuerdings auch verstärkt völkerstrafrechtlich, ob es darauf im Fall von Sabine S. überhaupt ankommen wird, muss der Prozess zeigen.
Seit ihrer Rückkehr nach Deutschland sitzt sie in U-Haft
Laut Anklage nahm sie zudem als Zuschauerin an öffentlichen Hinrichtungen teil. Dabei habe der Ehemann extra um sie eine Gasse bilden lassen, damit sie für die Einheimischen deutlich als "IS-Frau" zu erkennen gewesen sei. Die Angeklagte soll auch Schießtraining und mehrere Waffen bekommen haben. Mit ihrem zweiten Mann, der im Dezember 2016 gestorben sei, habe sie auch in der früheren syrischen IS-Hochburg Rakka und im irakischen Mossul gelebt.
Bei der Terrormiliz kümmerte sich die Angeklagte um den Haushalt und versorgte ihre Kinder, wie der Bundesanwalt berichtete. Von der Terrororganisation habe sie im Monat 100 US-Dollar und jeweils 35 US-Dollar für die Kinder erhalten.
Von kurdischen Sicherheitskräften wurde sie im September 2017 festgenommen. Im Frühjahr 2018 kehrte sie dann mit ihren beiden jüngeren Kindern nach Deutschland zurück. Später erfolgte die erste Festnahme. Der Versuch, sie in Untersuchungshaft zu bringen, war am Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs (BGH) gescheitert. Dieser war der Ansicht, dass er für einen Haftbefehl nicht genug in der Hand habe, der bloße Aufenthalt beim IS und die Teilnahme am Alltagsleben seien zu wenig. Dagegen reichte die Bundesanwaltschaft erfolgreich Beschwerde ein. Es hatte sich aber nicht die grundsätzliche juristische Linie des BGH geändert, sondern es waren offenbar noch neue Erkenntnisse aufgetaucht, die eine Mitgliedschaft von Sabine S. beim IS erhärten sollen.
Der Anwalt der Frau, Martin Heising, sagte, die 32-Jährige habe sich inzwischen vom Gedankengut des IS verabschiedet. Sie wolle in Deutschland ein normales und ruhiges Leben führen.
dpa/mgö/LTO-Redaktion
Prozessauftakt vor dem OLG Stuttgart: . In: Legal Tribune Online, 03.05.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/35193 (abgerufen am: 22.11.2024 )
Infos zum Zitiervorschlag