Treppen, die ins Wattmeer führen, können schon mal rutschig sein. Badegäste sollten deshalb besondere Vorsicht walten lassen – denn wir stürzt, hat keinen Anspruch auf Schadensersatz.
Eine Treppe, die ins Nordeseewatt führt und regelmäßig überspült wird, darf nach Angaben des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts (OLG) rutschig sein. Ein Handlauf reiche zur Sicherung aus, teilte das Gericht am Dienstag mit (Beschl. v. 02.06.2021, Az. 11 U 31/21).
Hintergrund ist die Klage einer Frau, die in Büsum auf einer Treppe ins Watt ausgerutscht war und sich einen Oberschenkelbruch zugezogen hatte. Vor dem Landgericht Itzehoe hatte sie mit ihrer Klage keinen Erfolg gehabt. Nach dem Hinweis des 11. Zivilsenats des OLG nahm sie ihre Berufung zurück.
Zu Begründung hieß es, es könne nur der Schutz vor Gefahren verlangt werden, die über das übliche Risiko der Benutzung hinausgingen und die weder vorhersehbar noch erkennbar seien. Betonstufen im Wattenmeer können laut OLG üblicherweise durch Ablagerung von Schwebstoffen bereits nach einer einzigen Überflutung rutschig werden.
Für Nutzer von Badestellen sei offenkundig, dass mit Schlick, Schafskot, Treibgut, Meerestieren, Wellen und Strömungen zu rechnen sei und Sturzgefahr bestehe. Dieser Gefahr könnten die Benutzer eigenverantwortlich begegnen, indem sie die Treppen vorsichtig benutzen und sich am Handlauf festhalten. Regelungen für Bodenbeläge im Barfußbereich, zum Beispiel von Schwimmbädern oder in Umkleide- und Duschräumen von Sportstätten, gelten laut Gericht nicht für außerhalb gelegene Treppenanlagen, die dem Einfluss des Meeres ausgesetzt sind.
dpa/acr/LTO-Redaktion
OLG Schleswig weist Klage ab: . In: Legal Tribune Online, 29.06.2021 , https://www.lto.de/persistent/a_id/45333 (abgerufen am: 20.11.2024 )
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