OLG Oldenburg zu Schmerzensgeld: Ama­teur­fuß­baller haftet für Kopf­treffer

26.03.2021

Ein Fußballer einer Altherrenmannschaft muss einer Frau Schmerzensgeld zahlen, weil er sie bei einem verunglückten Schuss mit dem Ball im Gesicht getroffen hat, während sie neben dem Tor wartete, entschied das OLG Oldenburg.

Eine Frau, die beim Aufwärmtraining einer Altherrenmannschaft von einem Fußball am Kopf getroffen wurde, kann von dem Spieler Schmerzensgeld verlangen. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgericht (OLG) Oldenburg vom Donnerstag hervor (Urt. v. 29.10.2020, Az. 1 U 66/20).

Der Fall spielte sich im niedersächsischen Landkreis Cloppenburg ab. Dort wartete die Frau nahe eines der Fußballtore in der Sporthalle auf ihre Tochter. Zu der Zeit war das Training der Kindermannschaft bereits beendet und die Altherrenmannschaft, deren Trainingszeit sich anschloss, machte sich in der Halle warm. Während des Aufwärmens verfehlte ein Spieler mit seinem Schuss das Tor und traf die Frau mit dem Fußball im Gesicht.

Ihre anschließende Klage auf Schmerzensgeld wies das Landgericht (LG) Oldenburg noch ab. Im Rahmen des Hallensport sei es auch beim Aufwärmen nicht vermeiden, dass Bälle ihr Ziel auch mal verfehlten, so die Kammer. Die Frau hätte erkennen können, dass das Training der Altherrenmannschaft bereits begonnen habe und es gefährlich sei, sich am Tor aufzuhalten.

OLG: Beim Aufwärmen ist noch Rücksicht zu nehmen

Diese Entscheidung der Vorinstanz wollte die Frau nicht akzeptieren und legte dagegen Berufung zum OLG Oldenburg ein. Dort bekam sie nun teilweise recht. Im konkreten Fall sah der Senat eine Haftungsquote von 70 Prozent zu 30 Prozent als gerechtfertigt an. Die Richterinnen und Richter bewerteten zum einen, dass die Frau durch den Schuss erheblich verletzt wurde. In der Beweisaufnahme stellte sich heraus, dass der Altherrenspieler "mit einiger Kraft" schoss und "den Ball nicht nur in Richtung Tor gelupft hatte", wie es in der Mitteilung des Gerichts heißt.

Das OLG entschied, dass der Fußballer fahrlässig gehandelt und sich nicht mehr im erlaubten Risiko bewegt hat. Die Altherrenmannschaft sei noch beim Aufwärmtraining gewesen und das eigentliche Training habe noch nicht begonnen, so der 1. Zivilsenat. Der Sportler hätte daher auf die anwesenden Personen in der Halle Rücksicht nehmen müssen.  

Aber auch die Mutter trifft ein Mitverschulden. Sie hätte sehen können, dass die Männer bereits mit dem Ball spielten. Es habe keine Notwendigkeit bestanden, sich gerade in der Nähe des Tores aufzuhalten, so das OLG. Der Senat entschied nur über die Haftungsquoten. Wegen der Höhe der Ansprüche muss der Rechtsstreit vor dem LG Oldenburg fortgeführt werden.

mgö/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

OLG Oldenburg zu Schmerzensgeld: . In: Legal Tribune Online, 26.03.2021 , https://www.lto.de/persistent/a_id/44596 (abgerufen am: 19.11.2024 )

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