OLG Nürnberg: Strafverfahren gegen Bischof Williamson muss neu aufgerollt werden

22.02.2012

Das Strafverfahren gegen Bischof Williamson wegen Volksverhetzung ist vorläufig eingestellt worden, weil ein im Revisionsverfahren nicht mehr behebbares Verfahrenshindernis vorliegt. Dies hat das OLG Nürnberg durch Beschluss vom Mittwoch entschieden.

Das Oberlandesgericht (OLG) Nürnberg hatte sich als Revisionsgericht mit dem Urteil des Landgerichts Regensburg zu befassen (Beschluss v. 22.02.2012, Az. 1 St OLG Ss 240/11). Das OLG stellte -anders als die Vorinstanzen - fest, dass dem Verfahren die Basis eines hinreichend deutlich geschilderten Sachverhaltes fehlt. Die Staatsanwaltschaft hat nun die Möglichkeit, wegen des gleichen Sachverhaltes erneut umfassend Anklage zu erheben.

In seiner Begründung führt das Gericht aus, der Strafbefehl schildere lediglich eine Vorbereitungshandlung und demnach ein (noch) nicht strafbares Verhalten. Er beschreibe zwar, dass der Angeklagte seine Äußerungen, mit denen er den Holocaust leugnete,  gegenüber einem schwedischen Fernsehsender abgegeben habe und dabei damit gerechnet habe, dass das Interview nicht nur in Schweden - dort sind derartige öffentliche Bekundungen nicht strafbar – sondern auch in Deutschland bekannt werde. Es werde in dem Strafbefehl aber nicht mitgeteilt, dass, und vor allem wie und wo der Inhalt des einem Journalisten im Priesterseminar unter Ausschluss der Öffentlichkeit gegebenen Interviews dann tatsächlich veröffentlicht und auch in Deutschland bekannt wurde. 

cla/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

OLG Nürnberg: . In: Legal Tribune Online, 22.02.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/5613 (abgerufen am: 05.11.2024 )

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