Wegen eines angeblich falschen Artikels der Süddeutschen Zeitung hat ein Unternehmer rund 78 Millionen Euro Schadensersatz verlangt. Nun ist er mit seiner Klage am OLG Nürnberg gescheitert. Die Berichterstattung war rechtmäßig, so das OLG.
Das Oberlandesgericht (OLG) Nürnberg hat in zweiter Instanz die Millionenklage eines Mitgründers der inzwischen insolventen Firma Solar Millennium gegen die Süddeutsche Zeitung (SZ) abgewiesen. Der 3. Zivilsenat des OLG verwarf die Berufung des klagenden Unternehmers gegen ein Urteil des Landgerichts (LG) Nürnberg-Fürth aus dem Jahr 2018, wie das Gericht am Donnerstag mitteilte (Beschl. v. 03.02.2021, Az. 3 U 2445/18). Der Beschluss ist nicht rechtskräftig - der Mann hat die Möglichkeit, Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof einzureichen.
Der Unternehmer hatte in dem Zivilprozess 78,4 Millionen Euro Schadensersatz von der Zeitung verlangt, nachdem diese in einem kritischen Artikel die Frage aufgeworfen hatte, ob er sich an illegalen Insidergeschäften beteiligt haben könnte. Angeblich sei ihm wegen der Berichterstattung eine wichtige Investition in ein Kraftwerk in Indien geplatzt, wie er vor Gericht vortrug. Den entgangenen Gewinn forderte er als Schadensersatz ein.
In dem Text der SZ vom Juni 2013 war es um angebliche Insidergeschäfte mit Aktien des später Pleite gegangenen Solarkraftwerk-Planers Solar Millennium aus Erlangen gegangen. Einen Tag später hatte der Schweizer Tages-Anzeiger einen Text veröffentlicht, der sich auf den SZ-Artikel bezog. Diesen Artikel hatte einer der Geschäftspartner des Klägers gelesen; daraufhin wurden die Verhandlungen über die Investition abgebrochen.
Journalisten handelten rechtmäßig
Das OLG begründete seine Entscheidung damit, dass es keine Anhaltspunkte dafür gebe, dass die Journalisten in ihrem Artikel rechtswidrig oder pflichtwidrig gehandelt hätten. Die Darstellungen in dem Artikel seien im Wesentlichen zutreffend gewesen. Die Autoren hätten sich an die Regeln zur Verdachtsberichterstattung gehalten. Der Artikel im schweizer Tages-Anzeiger, den der Geschäftspartner gelesen hatte, unterscheide sich inhaltlich so sehr vom SZ-Artikel, dass ein Zurechnungszusammenhang zwischen dem ursprünglichen Artikel und einem Scheitern der Geschäfte entfalle. Zudem ist laut OLG offen, "ob gerade die möglicherweise im Artikel missverständlich dargestellten Details zu den Optionsgeschäften für den Abbruch der Geschäftsbeziehung ausschlaggebend gewesen" seien.
Der Chefredakteur der SZ, Wolfgang Krach, sagte auf dpa-Anfrage zu dem Ausgang: "Der Beschluss des Oberlandesgerichts Nürnberg ist ein Sieg für die Pressefreiheit und stärkt den investigativen Journalismus. Der Versuch, Journalisten durch Schadenersatzforderungen in Millionenhöhe einzuschüchtern und unliebsame Berichterstattung zu verhindern, ist gescheitert."
dpa/acr/LTO-Redaktion
OLG Nürnberg: . In: Legal Tribune Online, 04.02.2021 , https://www.lto.de/persistent/a_id/44197 (abgerufen am: 13.11.2024 )
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