OLG München zum Schadensersatz für totes Tier: Dres­surp­ferd stirbt nach homöo­pa­thi­scher Spritze

21.11.2019

Husten plagt ein Dressurpferd, der Arzt spritzt dem Tier homöopathische Mittel ins Blut, wenige Minuten später ist Donna Asana tot. Die Halterin des teuren Tieres verklagt den Veterinär nun auf Schadensersatz.

Donna Asana war auf dem besten Weg, eines Tages an den Olympischen Spielen teilzunehmen. Das sei ein "realistisches Ziel" gewesen, sagte jedenfalls der Vorsitzende Richter des Münchner Oberlandesgerichts (OLG) am Donnerstag. Das wertvolle Sportpferd ist zu einem Fall für die bayerische Justiz geworden, weil es sich im Jahr 2010 einen Husten eingefangen hatte und nach einer ärztlichen Behandlung gestorben war. Die Halterin von Donna Asana, eine Dressurreiterin, hatte dem Tierarzt daraufhin Fehler vorgeworfen und ihn auf Schadensersatz verklagt (Az. 1 U 3011/19).

In der Gerichtsverhandlung erklärte der Veterinär: "Ich habe rein medizinisch nichts falsch gemacht." Er hatte das hustende Pferd, das bereits an zahlreichen Turnieren teilgenommen hatte, auf dem Reiterhof der Besitzerin in Österreich behandelt. Dazu verabreichte der Arzt der Stute unter anderem homöopathische Mittel über Blut, das er dem Tier zuvor entnommen hatte und mitsamt den Präparaten wieder injizierte. Innerhalb weniger Minuten krampfte Donna Asana und brach zusammen. Als Todesursache wurde ein anaphylaktischer Schock festgestellt.

Richter machen Tierazt wenig Hoffnung

Das OLG stellte in der Verhandlung am Donnerstag fest, dass die Pferdehalterin "unstreitig" nicht vom Arzt darüber aufgeklärt worden sei, welche Risiken die homöopathische Behandlung mit sich bringe. Der Tierarzt entgegnete, alleine das Stechen einer Nadel könne bei Pferden schon zum Tode führen. Eine neuerliche, umfängliche Risikoaufklärung vor jeder Spritze koste sehr viel Zeit und sei deswegen kaum möglich.

Die Richter am OLG machten dem Mediziner allerdings kaum Hoffnung hinsichtlich des Erfolgs seiner Berufung gegen das Urteil des Landgerichts München II. Sie rieten ihm deswegen, seine Berufung innerhalb einer Woche zurückzuziehen - ansonsten müsse er im schlimmsten Fall 1,5 Millionen Euro Schadensersatz an die Pferdehalterin zahlen. Die Vorinstanz hatte den Tierarzt zu einer Zahlung von 250.000 Euro verurteilt. Sollte es zu einer OLG-Entscheidung kommen, will das Gericht diese am 9. Januar nächsten Jahres verkünden.

dpa/acr/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

OLG München zum Schadensersatz für totes Tier: . In: Legal Tribune Online, 21.11.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/38829 (abgerufen am: 23.11.2024 )

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