Die Hauptangeklagte im NSU-Prozess, Beate Zschäpe, ist erneut mit dem Antrag gescheitert, drei ihrer vier Verteidiger loszuwerden. Das Münchner OLG lehnte ihr Gesuch ab, erfuhr die Deutsche Presse-Agentur am Freitag aus Justizkreisen.
Zschäpe soll ihre Forderung, wie schon bei ihren ersten Versuchen, nicht ausreichend begründet haben. Dem Oberlandesgericht (OLG) München habe die Grundlage für eine Entscheidung in Zschäpes Sinn gefehlt. Außerdem, heißt es in der Begründung weiter, habe der Senat den weiteren Fortgang des Verfahrens sichern müssen. Beobachter hatten vermutet, der Prozess könne platzen, sollte das Gericht die drei Verteidiger Wolfgang Heer, Wolfgang Stahl und Anja Sturm entpflichten.
Der NSU-Prozess läuft seit mehr als zwei Jahren. Bisher gab es 222 Verhandlungstage. Die Kosten belaufen sich nach Schätzungen auf bisher 33 Millionen Euro.
Zschäpe hatte ihren Anwälten einen Bruch des Vertauensverhältnisses und den Verrat von internen Informationen vorgeworfen. Das hatten die Verteidiger stets zurückgewiesen. Zschäpe scheiterte bereits zum dritten Mal mit ihrem Ansinnen, einen oder alle ihrer ursprünglichen Verteidiger loszuwerden. Auch eine Strafanzeige gegen die drei Anwälte wegen einer angeblichen Verletzung der anwaltlichen Verschwiegenheitspflicht verlief im Sande: Die Staatsanwaltschaft München sah kein strafbares Verhalten und lehnte Ermittlungen ab.
Die mutmaßliche Neonazi-Terroristin wird mittlerweile noch von einem vierten Anwalt, Mathias Grasel, vertreten. Die Krise zwischen ihr und den drei anderen Pflichtverteidigern hatte sich in den vergangenen Wochen und Monaten immer weiter zugespitzt. Vergangenes Jahr stellte sie schon einmal einen Entpflichtungsantrag gegen die drei Verteidiger, vor einigen Wochen nur gegen Anja Sturm. Beide lehnte das Gericht ab - ebenso wie eine zwischenzeitliche Forderung der Anwälte selbst, sie von dem Verfahren zu entpflichten.
Zschäpe muss sich als mutmaßliche Mittäterin für sämtliche Taten verantworten, die die Anklage dem "Nationalsozialistischen Untergrund" vorwirft. Darunter sind zehn überwiegend rassistisch motivierte Morde.
dpa/mbr/LTO-Redaktion
NSU-Prozess: . In: Legal Tribune Online, 31.07.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/16466 (abgerufen am: 19.11.2024 )
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