Bayerns Justizministerin Beate Merk (CSU) hat den Nebenklägern nach der Verschiebung des NSU-Prozesses Entschädigungen zugesagt. Sie bedauere die Verlegung des Prozesses wegen der Konsequenzen für die Opfer, erklärte Merk am Dienstag. "Einen finanziellen Ausgleich wird es in jedem Fall geben." Dieser werde aus dem Justizhaushalt gezahlt.
Viele Nebenkläger hatten nach Angaben ihrer Anwälte Fahrkarten oder Flüge für den ursprünglich am Mittwoch geplanten Prozessbeginn gekauft und teils auch Hotels reserviert oder Urlaub genommen. Das Oberlandesgericht (OLG) München hatte das Verfahren aber nach wochenlangem Streit um die Presseplätze am Montag überraschend um knapp drei Wochen auf den 6. Mai verschoben.
Merk betonte, die in richterlicher Unabhängigkeit getroffene Entscheidung sei zu akzeptieren. "Sie bedeutet aber für viele der Opfer zusätzliche Belastungen." Wichtig sei nun, dass die Opfer und ihre Angehörigen hinreichend informiert würden und ihnen Hilfe bei der Bewältigung der finanziellen Folgen der Entscheidung angeboten werde.
dpa/asc/LTO-Redaktion
Nach Verlegung des NSU-Verfahrens: . In: Legal Tribune Online, 17.04.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/8545 (abgerufen am: 22.11.2024 )
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