Das OLG München hat den NSU-Prozess am Dienstag unterbrochen und alle drei Verhandlungstermine dieser Woche abgesetzt. Außerdem strich das Gericht zwei weitere Termine im Juli. Es folgte damit teilweise einem Antrag des neuen, vierten Verteidigers von Beate Zschäpe, Mathias Grasel.
Grasel hatte ursprünglich sogar eine dreiwöchige Verhandlungspause beantragt. Er benötige diese Zeit, um sich in die umfangreichen Akten einzuarbeiten, sagte er zur Begründung. Das sei nicht möglich, wenn parallel weiter verhandelt werde. Dem folgte das Oberlandesgericht (OLG) München aber nur teilweise. Die Hauptverhandlung werde am Dienstag, den 14. Juli 2015 fortgesetzt, teilte das Gericht mit.
Bei seiner Entscheidung habe der 6. Senat das Recht der Angeklagten auf ein faires Verfahren und auf eine effektive Verteidigung gegen das Gebot der Verfahrensbeschleunigung abgewogen. Unter Berücksichtigung aller Umstände, unter anderem auch der im August bevorstehenden vierwöchigen Verfahrenspause und einer weiteren geplanten Unterbrechung von knapp zwei Wochen im September, halte das Gericht eine Unterbrechungen bis Mitte Juli für angemessen und ausreichend. Außerdem werde die Angeklagte weiterhin auch von ihren drei bisherigen Anwälten Wolfgang Heer, Wolfgang Stahl und Anja Sturm verteidigt.
Zschäpe muss sich für die zehn Morde verantworten, die die Bundesanwaltschaft dem "Nationalsozialistischen Untergrund" (NSU) zuschreibt. Als Zeugen waren am Dienstag ein Thüringer Kriminalermittler und der frühere Sänger einer Jenaer Neonazi-Band geladen.
dpa/mbr/LTO-Redaktion
NSU-Prozess: . In: Legal Tribune Online, 07.07.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/16111 (abgerufen am: 18.11.2024 )
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