Puma findet die Erfindung "genial": eine fellbesetzte Badelatsche. Das meint auch Dolce&Gabbana - die Italiener haben eine ganz ähnliche Schlappe herausgebracht. Eine Verwechslungsgefahr bestehe aber nicht, entschied das OLG München.
(Bade)Schlappe für Puma: Das Oberlandesgericht (OLG) München hat entschieden, dass das italienische Luxuslabel Dolce&Gabbana weiter sündhaft teure Badelatschen mit Fellriemen in Deutschland verkaufen darf, die einem wesentlich billigeren Puma-Modell nachempfunden sind.
Puma hatte schon in der ersten Instanz verloren, die Richter wiesen am Donnerstag in der zweiten Instanz auch die Berufung des Herzogenauracher Unternehmens ab. "Wir meinen, dass hier kein Wettbewerbsverstoß vorliegt", sagte Richter Gunnar Cassardt.
Puma hält offensichtlich große Stücke auf die Erfindung. "Durch die geniale Kombination aus klassischer Badelatsche mit Fellriemen sei die Badelatsche aus der Schweiß- und Umkleidekabinen-Ecke herausgeholt worden", trug Richter Cassardt die Argumente der Unterfranken vor. Andererseits sei "die Fellapplikation aus der Pudel- und Chihuahua-Zone befreit worden".
Keine unmittelbare Täuschung
Das Ergebnis: "ein sportliches Produkt mit ästhetisch glamourös designerischem Anstrich". Puma hatte die streitgegenständliche Badelatsche in Kooperation mit Popstar Rihanna entwerfen lassen. Das Gericht gab kein ästhetisches Urteil ab, sieht die mit Kunstfell besetzte Schlappe aber tatsächlich als Neuschöpfung. "Das gab es bislang noch nicht", sagte Richter Cassardt.
Doch bedeutet das keineswegs, dass Dolce&Gabbana nicht eine ähnliche Schlappe verkaufen darf. Puma hat das Design nicht schützen lassen, wie der Senat erläuterte. Und einen Wettbewerbsverstoß durch die Italiener sehen die Richter auch nicht. Denn einerseits handelt es sich nicht um eine direkte Kopie: "Schon die Untersohle ist unterschiedlich gestaltet", sagte Cassardt. Die Italiener verwenden echtes Leder und echten Nerz, Puma Kunstfell.
Und außerdem besteht nach Einschätzung des Senats auch keinerlei Verwechslungsgefahr: Die Italiener haben ihren Schriftzug gleich doppelt auf der Badelatsche angebracht. "Eine unmittelbare Täuschung liegt nicht vor", stellte Cassardt fest.
Unterscheidungskraft, weil Luxus?
Der von Puma beauftragte Anwalt Jens Hilger argumentierte vergeblich, dass die Unterschiede beider Modelle für die Kunden beim Verkauf im Internet nicht offensichtlich seien: "Ich glaube nicht, dass der Verbraucher das so feststellen kann." Eine Sprecherin des Unternehmens zeigte sich nach dem Urteil ebenfalls enttäuscht: Die Unterscheidungskraft aufgrund des Echtfells, der Kennzeichnung von Dolce&Gabbana und der extrem hohen Bepreisung würde bedeuten, dass Luxusartikel-Hersteller Gestaltungen von Markenherstellern aufgreifen und übernehmen dürfen, solange die Produkte nur preislich im Luxussegment angeordnet und mit den Marken des Luxuslabels versehen sind, erklärte sie.
Puma fand damit vor Gericht kein Gehör. Dabei ähneln sich die Schlappen nicht nur vom Design: "In ihrer eigentlichen Funktion als so genannte Badelatschen sind beide Schuhe nicht zu gebrauchen", stellte Richter Cassardt fest.
Die unmittelbaren wirtschaftlichen Konsequenzen des Urteils dürften derweil gering sein: Dolce&Gabbana verkaufte laut Gericht im vergangenen Jahr deutschlandweit insgesamt drei Paare seiner knapp 500 Euro teuren und mit echtem Nerz besetzten Badeschlappen - zwei davon wurden von Puma-Testkäufern erstanden.
dpa/acr/LTO-Redaktion
Sandalenstreit zwischen Puma und Dolce&Gabbana: . In: Legal Tribune Online, 12.07.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/29735 (abgerufen am: 23.11.2024 )
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