Für die Ex-AfD-Chefin Frauke Petry läuft es auch vor dem OLG München nicht gut. Sie muss die Marke "Die blaue Partei" löschen, entschied das Gericht. Es bestehe eine Verwechslungsgefahr.
Ex-AfD-Chefin Frauke Petry hat den Rechtsstreit mit ihrer früheren Partei um die Marke "Die blaue Partei" verloren. Das Oberlandesgericht (OLG) München wies am Donnerstag eine Berufung der Politikerin gegen ein vorangegangenes Urteil des Landgerichts München ab. Petry muss ihre angemeldete Marke "Die blaue Partei" löschen. Ob sie gegen das Urteil vorgehen wird, konnte ihr Anwalt noch nicht sagen.
Petry hatte nach ihrem medienwirksam inszenierten Austritt aus der AfD im Jahr 2017 "Die blaue Partei" gegründet und den Schriftzug als Logo beim Deutschen Patent- und Markenamt als Marke angemeldet. Die AfD war mit ihrer Marke "Die Blauen" aber rund zwei Wochen schneller und verlangte, die Marke zu löschen.
Die AfD habe Petry und ihre neue Partei damit blockieren wollen, sagte Petrys Anwalt am Donnerstag vor dem OLG. Er sprach von einem Missbrauch der Marke, ohne dass die AfD ein eigenes Interesse an dieser habe. Der Anwalt der AfD erklärte, die Partei werde seit 2013 unter anderem in den Medien als "Die Blauen" dargestellt. Die Richter sahen nach eigener Aussage keinen Missbrauch. Es bestehe zudem eine Verwechslungsgefahr.
Auf den Namen von Petrys neuer Partei hat das Urteil allerdings keine Auswirkungen. "Eine Partei braucht für ihre eigentlichen Aufgaben keine Marke", sagte ein Sprecher des Deutschen Patent- und Markenamtes. "Marken sind für Parteien nur dann wichtig, wenn sie etwas verkaufen wollen." Das könne zum Beispiel bei T-Shirts der Fall sein.
dpa/acr/LTO-Redaktion
OLG München zur Marke "Die blaue Partei": . In: Legal Tribune Online, 26.09.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/37863 (abgerufen am: 20.11.2024 )
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