OLG München zur Hypo Real Estate: Musterprozess macht Anlegern Hoffnung

15.12.2014

Anleger der Immobilienbank Hypo Real Estate haben in ihrem jahrelangen Kampf um Schadenersatz einen überraschend klaren Erfolg einfahren können. In einem Musterprozess vor dem OLG München kamen die Richter nach zehn Monaten Verhandlungsdauer zu dem Schluss, dass die HRE ihre Lage im Krisenjahr 2007 falsch dargestellt und die Aktionäre zu spät auf ihre Probleme hingewiesen hatte.

Das Oberlandesgericht (OLG) München hat in einem Musterverfahren nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) entschieden, dass die Hypo Real Estate (HRE) im Jahr 2007 nicht auf ihre schwierige Situation hingewiesen hatte. Die Entscheidung dürfte zahlreichen Aktionären als Grundlage für ihre Schadensersatzklagen gegen die HRE dienen.

Nach Auffassung der Richter wusste die HRE bereits im Spätsommer 2007 von ihren Belastungen aus der US-Krise. In einer Pressemitteilung im August 2007 habe die Bank der Öffentlichkeit dies aber verschwiegen. Diese sei unwahr und unvollständig gewesen, so der Vorsitzende. In der Veröffentlichung hatte die HRE erklärt, sie erwarte keine negativen Belastungen aus der US-Immobilien-Krise. Viele Anleger hielten die HRE dadurch nach Ansicht der Kläger für krisensicher und steckten ihr Geld in die Aktie.

Anleger, die ihre Aktien zwischen dem 3. August 2007 und dem 15. Januar 2008 gekauft haben, haben mit der Musterentscheidung nun aussichtsreiche Chancen auf Schadenersatz. Den Bund als Eigentümer der HRE könnte das viel Geld kosten: Der Anwalt der Kläger, Andreas Tilp, rechnet mit einer Schadenersatzsumme von mehr als einer halben Milliarde Euro. Er sprach von einem "Sieg auf ganzer Linie".

Und am Ende zahlt der Steuerzahler?

Die HRE will die Entscheidung allerdings nicht hinnehmen und vor dem Bundesgerichtshof (BGH) Rechtsbeschwerde einlegen. Ob am Ende tatsächlich Geld fließt, ist daher offen. Da die Bank seit der Notverstaatlichung vor fünf Jahren dem Bund gehört, würde der Schadenersatz letztlich die Steuerzahler treffen. Anwalt Tilp forderte die HRE auf, den Streit endlich beizulegen, um nicht noch mehr Steuergelder für "Heerscharen von Anwälten" zu verschleudern.

Gefordert hatten die Kläger ursprünglich sogar mehr als eine Milliarde Euro Schadenersatz. Das Gericht grenzte die Ansprüche aber zeitlich bis Mitte Januar 2008 ein, da die Bank an dem Tag per Pflichtmitteilung über ihre Probleme informiert hatte. Daraufhin stürzte der Kurs der damals im Leitindex Dax notierten Aktie binnen Stunden um fast 40 Prozent ab. Etliche Aktionäre verloren ein Vermögen. Beim Landgericht (LG) München gingen zahllose Schadenersatzklagen von Aktionären ein. Um zentrale Fragen der Beweisaufnahme für alle Fälle zu klären, kam es zu dem Musterprozess. Der sogenannte Musterentscheid hat damit auch für viele andere Klagen Bedeutung.

Die ehemaligen Vorstände der HRE um Ex-Konzernchef Georg Funke müssen sich voraussichtlich im kommenden Jahr wegen unrichtiger Darstellung der Unternehmensverhältnisse auch in einem Strafprozess vor dem Landgericht München verantworten. Die Anklage gegen die acht Ex-Manager liegt bereits vor und wird derzeit vom Gericht geprüft.

una/dpa/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

OLG München zur Hypo Real Estate: . In: Legal Tribune Online, 15.12.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/14114 (abgerufen am: 04.11.2024 )

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