Besonders zu den großen Turnieren ist das Retro-Trikot, das an das Outfit der Spieler beim "Wunder von Bern" erinnert, beliebt. Davon wollte auch die Supermarktkette Real profitieren. Zu Unrecht, meint das OLG München.
Die Supermarktkette Real darf keine Retro-Trikots mit Adlerlogo verkaufen, die an die Trikots der Fußballnationalmannschaft beim "Wunder von Bern" 1954 erinnern. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) München am vergangenen Donnerstag entschieden (Teilurt. v. 18.05.2017, Az. 6 U 4058/15).
In einem Teilurteil gab es damit dem DFB recht. Dieser hatte Real verklagt, weil die Kette zur Weltmeisterschaft 2014 Retro-T-Shirts mit dem berühmten Logo auf der Brust verkauft hatte. Der DFB vertreibt aber selbst ein "Retro-Shirt", das sich an das Trikot der Nationalmannschaft von 1954 anlehnt.
Der DFB betrachtet die Verkaufsaktion als unlauteren Wettbewerb. Das beurteilte nun auch das OLG so, denn die T-Shirts seien "nahezu identisch nachgeahmt" worden. Real muss es daher künftig unterlassen, die kurzärmligen Trikots zu verkaufen, und den bisher entstandenen und noch anfallenden Schaden ersetzen.Während das Landgericht München I eine Verletzung nach dem Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) noch verneinte (Urt. v. 22.10.2015, Az. 11 HKO 18717/14), war die Berufung insoweit erfolgreich. Das OLG sieht durch den Vertrieb des Retro-Shirts Urheberrechte verletzt.
Das Original-Retro-Shirt des DFB war zwischen 2004 und 2014 für je knapp 30 Euro insgesamt mehr als 300.000 Mal verkauft worden - ein Verkaufsschlager. Das Real-Shirt hingegen wurde für nur knapp zehn Euro angeboten.
Adlerlogo als Marke schützbar?
Der Streit ist damit aber noch nicht zu Ende. Der DFB hatte nicht nur wettbewerbsrechtlich, sondern auch markenrechtlich gegen die Trikots geklagt. Außerdem ging er markenrechtllich auch gegen den Verkauf von Automatten mit dem Adlerlogo vor. Er ist Inhaber einer europäischen Marke, geschützt unter anderem für Bekleidungsstücke und Fußmatten, sowie einer deutschen Wort-/Bildmarke.
Das OLG setzte das Verfahren in dieser Hinsicht jedoch aus, bis das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum und das Deutsche Patent- und Markenamt über den Markenschutz des DFB-Logos entschieden haben. Real hat dort seinerseits Anträge auf Löschung der DFB-Marken gestellt. Begründung: Der Fußballbund hätte das Adlersymbol nicht schützen lassen dürfen, da es den Bundesadler als Hoheitszeichen der Bundesrepublik Deutschland nachahme. Zudem sei dem Adler keine oder allenfalls eine geringe Kennzeichungskraft zuzuordnen.
dpa/mgö/nas/LTO-Redaktion
Wettbewerbsstreit um DFB-Retro-Trikot: . In: Legal Tribune Online, 22.05.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/22978 (abgerufen am: 24.11.2024 )
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