Donna Asana war auf dem Reitsporterfolgsweg zu den Olympischen Spielen - bis dem Pferd ein homöopathisches Mittel gegen Husten gespritzt wurde und das Tier starb. Der behandelnde Veterinär haftet dafür, entschied das OLG München.
Nach dem Tod eines wertvollen Sportpferdes muss ein Tierarzt 250.000 Euro an die Halterin des Tieres zahlen. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) München am Donnerstag entschieden und damit ein Urteil des Landgerichts (LG) München II bestätigt (Urt. v. 09.01.2020, Az. 1 U 3011/19).
Das Pferd mit dem Namen Donna Asana, das an den Olympischen Spielen teilnehmen sollte, hatte sich 2010 einen Husten eingefangen. Der beklagte Tierarzt hatte der Stute dagegen unter anderem ein homöopathisches Mittel über Blut verabreicht, das er dem Tier zuvor entnommen hatte und mitsamt den Präparaten wieder injizierte. Innerhalb weniger Minuten krampfte Donna Asana und brach zusammen. Als Todesursache wurde ein anaphylaktischer Schock festgestellt.
Ursprünglich hatte die Halterin des Pferdes im ersten Verfahren Schadensersatz in Höhe von 1,75 Millionen Euro gefordert. Das LG war aber schon davon ausgegangen, dass sich der Wert des Tieres deutlich gemindert hatte und verurteilte ihn zur Zahlung von 250.000 Euro. Gegen das Urteil ging der Tierarzt in Berufung.
Tierarzt hätte aufklären müssen
In der Verhandlung im vergangenen November hatte der Tierarzt beteuert, medizinisch nichts falsch gemacht zu haben. Das OLG schloss sich dem Urteil der Vorinstanz aber trotzdem an. "Seine Verurteilung, die von uns bestätigt worden ist, beruht nicht darauf, dass er was falsch gemacht hat in der Behandlung des Pferdes", betonte der Vorsitzende Richter Thomas Steiner. "Das war schon okay im Großen und Ganzen."
Der Tierarzt aus Oberbayern hätte die Halterin aus Österreich nach Auffassung des Senats allerdings über die Risiken der Behandlung aufklären müssen. "Wir sehen das als Aufklärungsmangel", sagte der Richter. Er habe "die Besitzerin nicht eindringlich darauf hingewiesen, dass Gefahren bestehen, Risiken bestehen bis hin zum Todesrisiko". Die Revision zum Bundesgerichtshof ließ das OLG nicht zu.
dpa/acr/LTO-Redaktion
Sportpferd stirbt nach homöopathischer Spritze: . In: Legal Tribune Online, 09.01.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/39593 (abgerufen am: 22.11.2024 )
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