OLG München zu verletztem Kind: Stadt haftet für umgekippte Skulptur

08.05.2014

Die Stadt Wolfratshausen muss die Behandlungskosten eines kleinen Jungen übernehmen, der von einer Marmorskulptur schwer verletzt wurde. Das OLG München bestätigte am Donnerstag ein entsprechendes Urteil des LG. Die Stadt sei ihren Verkehrssicherungspflichten nicht nachgekommen.

Der damals dreijährige Junge war im März 2011 vor der Loisachhalle in Wolfratshausen von der etwa 300 Kilogramm schweren Skulptur am rechten Bein getroffen worden. "Von hier aus" heißt das Kunstwerk, das die Bildhauerin Veronika Jungebluth der oberbayerischen Kommune geschenkt hatte. Die beiden Eisenfüße waren mit einer Grundplatte verschweißt.

Als die Eisenstreben infolge von Korrosion brachen, kippte die Skulptur um. Nach dem Ergebnis der Unfalluntersuchung war Wasser in einen offen gebliebenen Spalt eingedrungen. Unvermeidbar sei dies nicht gewesen.

Das Landgericht (LG) München I hatte eine Verletzung der Verkehrssicherheitspflicht bejaht. Das Oberlandesgericht (OLG) München befand, die Stadt hätte wenigstens nach dem ersten Winter die Standfestigkeit der Skulptur prüfen müssen. Diese habe schließlich auf einer öffentlichen begehbaren Fläche gestanden (Urt. v. 08.05.2014, Az. 1 U 3757/13). Die Stadt hat nun der Krankenversicherung 20.000 Euro und eventuell anfallende Folgekosten zu ersetzen.

Die Revision gegen das Urteil ließ das Gericht nicht zu. Dennoch ist die Angelegenheit noch nicht beendet. Die Eltern des Jungen wollen nun die Stadt Wolfratshausen auf Schmerzensgeld verklagen.

dpa/una/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

OLG München zu verletztem Kind: . In: Legal Tribune Online, 08.05.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/11910 (abgerufen am: 14.11.2024 )

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