OLG Köln verbietet Teile von falschem Faktencheck: Frauke Petry lügt in Talk­shows doch nicht am meisten

19.12.2016

Mit ihrem "Projekt Faktenzoom" wollten Kölner Studenten Falschaussagen von Politikern aufdecken. An der Spitze dieses "Pinocchio-Rankings": AfD-Co-Vorsitzende Petry. Zweimal hat sie aber nicht die Unwahrheit gesagt, so das OLG Köln - vorläufig.

Mit dem Projekt Faktenzoom wollen Studenten der Kölner Journalistenschule öffentlich machen, welcher Politiker in Talkshows die größten Lügen verbreitet. Den ersten Platz machte am Ende die Co-Vorsitzende der Alternative für Deutschland (AfD) Frauke Petry. Allerdings zu Unrecht, wie das Oberlandesgericht (OLG) Köln nun im einstweiligen Rechtsschutzverfahren entschied (Urt. v. 15.12.2016, Az. 15 W 46/16*).

Die Studenten hatten Aussagen verschiedener Politiker als wahr oder falsch bewertet. Anhand des ermittelten Wahrheitsgehalts der Äußerungen erstellten sie ein Ranking. Die Spitze der "Pinocchio-Liste" führte am Ende Petry an. Dagegen wehrte sie sich vor den Kölner Gerichten. Einzelne Aussagen, die die Studenten zusammengefasst und als "falsch" bewertet hatten, habe sie überhaupt nicht getroffen.

Das OLG Köln gab der Politikerin im einstweiligen Verfügungsverfahren nun teilweise Recht. Die Richter untersagten es der Kölner Journalistenschule, zwei der Talkshow-Äußerungen von Petry in der bisher gewählten Weise auf faktenzoom.de zusammenzufassen und als falsch zu bewerten.

Teilerfolg: Petry muss 70 Prozent der Kosten tragen

Das Gericht verbot vorläufig auch die Veröffentlichung des nun nicht mehr zutreffenden prozentualen Gesamtergebnisses. Mit anderen Anträgen konnte Petry sich nicht durchsetzen, sie muss daher 70, die Journalistenschule 30 Prozent der Kosten tragen.

Laut ihren Vertretern Höcker Rechtsanwälte wäre nun, die Korrektheit der diesbezüglichen Recherche und Auswertung unterstellt, Gesamtsieger im Lügen-Ranking der CSU-Politiker Markus Söder. Auf Faktenzoom.de findet sich das Ranking nicht mehr, die angehenden Journalisten kündigen dort an, das Urteil des OLG zu analysieren und ihre Auswertung entsprechend anzupassen. Auf die Vorläufigkeit der Entscheidung weisen die Macher hin, ob es ein Hauptsacheverfahren geben wird, ist unklar.  

Mehrere Medien hatten die Auswertung des Rankings zur Berichterstattung genutzt und Petry als "Pinocchio unter den Talkshowgästen" und "Falschaussagen-Spitzenreiterin" bezeichnet. Für ihren Anwalt Prof. Ralf Höcker ist das wohl "so ziemlich das Dümmste, was man seinem Berufsstand in Zeiten von Lügenpresse-Vorwürfen antun kann".

pl/nas/LTO-Redaktion

* Aktenzeichen korrigiert am 19.04.2018, 15:38

Zitiervorschlag

OLG Köln verbietet Teile von falschem Faktencheck: . In: Legal Tribune Online, 19.12.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/21519 (abgerufen am: 24.11.2024 )

Infos zum Zitiervorschlag
Jetzt Pushnachrichten aktivieren

Pushverwaltung

Sie haben die Pushnachrichten abonniert.
Durch zusätzliche Filter können Sie Ihr Pushabo einschränken.

Filter öffnen
Rubriken
oder
Rechtsgebiete
Abbestellen