Ein Frauenarzt muss einer an Brustkrebs erkrankten Patientin 20.000 Euro Schmerzensgeld zahlen, weil er ihr nicht rechtzeitig zu einer Mammografie geraten hat. Dies entschied das OLG Hamm in einem am Montag veröffentlichten Urteil. Die Richter gehen davon aus, dass der heute 66 Jahre alten Frau wahrscheinlich eine Chemotherapie erspart geblieben wäre, wenn der Arzt ihr früher zu einem Mammographiescreening geraten hätte.
Nach Ansicht des Oberlandesgerichts (OLG) Hamm haftet der Arzt, weil er der Patientin nicht bereits bei der Vorsorgeuntersuchung im Jahre 2008 zur Teilnahme an einem Mammographiescreening geraten hat. Zu dieser Zeit sei eine Mammographie als einzig sichere Methode zur Senkung des Mortalitätsrisikos anerkannt gewesen. In dem speziellen Fall der Klägerin sei der unterlassene Rat, an einem Mammographiescreening teilzunehmen, sogar als grober Behandlungsfehler zu bewerten, weil es der Klägerin während ihrer Behandlung ersichtlich auf die Minimierung jedweden Brustkrebsrisikos angekommen sei und der beklagte Arzt ihr zudem zuvor ein Medikament verordnet habe, das geeignet gewesen sei, das Brustkrebsrisiko zu erhöhen (Urt. v. 12.08.2013, Az. 3 U 57/13).
Die heute 66jährige Klägerin befand sich seit langen Jahren in frauenärztlicher Behandlung beim beklagten Arzt. Dieser nahm jährliche Brustkrebsvorsorgeuntersuchungen vor, bei denen er neben der klinischen Untersuchung eine Ultraschalluntersuchung (Sonographie) der Brust veranlasste. Im Jahre 2001 fand eine Mammographie statt, zu deren Wiederholung der Arzt der Patientin erst im Jahre 2010 riet. Aus der dann durchgeführten Mammographie ergab sich der Verdacht eines Mammakarzinoms in einer Brust. Der Tumor wurde in der Folgezeit diagnostiziert und operativ behandelt, wobei befallene Lymphknoten entfernt werden mussten. Im Anschluss hieran musste sich die Klägerin einer Strahlentherapie und einer Chemotherapie unterziehen.
Von ihrem Arzt verlangte die Frau umfassenden Schadensersatz, unter anderem ein Schmerzensgeld in Höhe von 25.000 Euro.
Mit Material von dpa.
tko/LTO-Redaktion
OLG Hamm zu Arzthaftung: . In: Legal Tribune Online, 09.09.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/9522 (abgerufen am: 20.11.2024 )
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