Ein Jugendamt darf eingreifen, wenn ein elfjähriger Junge nicht zur Schule geht und die Eltern die Schulunlust ihres Kindes akzeptieren. Die Eltern können zur Unterstützung eines Schulbesuchs ihres Kindes verpflichtet werden. Dies geht aus einem am Montag veröffentlichten Beschluss des OLG Hamm hervor.
Das Oberlandesgericht (OLG) Hamm musste sich mit dem Fall eines Jungen auseinandersetzen, dessen beharrliche Weigerung die Schule zu besuchen, von den Eltern schlicht hingenommen wurde.
Bereits im ersten Schuljahr der Grundschule fiel das Kind durch über 40 Fehltage auf. Weitere Versuche, das Kind an anderen Grundschulen zu integrieren, scheiterten bereits nach wenigen Tagen. Bemühungen, es zu Hause zu unterrichten, um eine Wiedereingliederung in eine Schule vorzubereiten, blieben ebenfalls erfolglos. Schließlich übernahm die Mutter – eine Informatikerin - selbst den Unterricht.
Der 8. Senat für Familiensachen des OLG entzog nun den Eltern das Recht, sich um die schulischen Angelegenheiten ihres Sohnes zu kümmern und übertrug es dem Jugendamt. Dabei sahen die Richter davon ab, das Kind aus dem elterlichen Haushalt herauszunehmen. Sie verpflichteten die Etern lediglich, dafür zu sorgen, dass der Junge der Schulpflicht nachkommt und ihn zum Schulbesuch zu motivieren.
Obwohl der Junge einen altersgerechten Wissensstand aufweise, sei seine weitere geistige und seelische Entwicklung durch das Verhalten der Eltern gefährdet. Die Eltern hätten in ihrer "Erziehung versagt". Sie hätten es versäumt, dem Sohn Grenzen und Regeln zu setzen, Pflichten seien ihm daher unbekannt. Dem Jungen würden die Bildungsinhalte einer weiterführenden Schule vorenthalten. Die Mutter werde trotz ihrer Ausbildung nicht in der Lage sein, sämtliche Lerninhalte einer weiterführenden Schule adäquat zu vermitteln. Zudem sei der regelmäßige Besuch einer Schule auch notwendig, um "in das Gemeinschaftsleben hineinzuwachsen" und "soziale Kompetenzen zu üben" (Beschl. v. 12.06.2013, Az. 8 UF 75/12).
Zuletzt hatte der Fall eines Jungen für Aufsehen gesorgt, der an fast 1.000 Tagen die Schule geschwänzt hatte. Das AG Berlin hatte daraufhin die Mutter des Jungen zu neun Monaten Haft auf Bewährung verurteilt.
mbr/LTO-Redaktion
OLG Hamm zu Schulschwänzer: . In: Legal Tribune Online, 26.08.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/9433 (abgerufen am: 13.11.2024 )
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