OLG Hamburg zu Merchandisingrechten: St. Pauli erringt Erfolg gegen Vermarkter Upsolut

13.12.2013

Der FC St. Pauli bekommt nach einem Urteil des OLG Hamburg vom Donnerstag seine Merchandisingrechte komplett zurück. Das Gericht stufte einen bis 2034 geltenden Vertrag des Sportvermarkters Upsolut mit dem traditionell klammen Fußballverein als sittenwidrig ein.

Der Fußball-Zweitligist FC St. Pauli hat vor dem Oberlandesgericht (OLG) Hamburg einen Erfolg im Kampf um seine Fanartikel-Rechte errungen. Das Gericht urteilte im Rechtsstreit zwischen dem Verein und dessen Merchandising-Partner Upsolut, dass die Merchandisingrechte zum 30. Juni 2014 wieder komplett an den Verein zurückgehen. Der zwischen dem Verein und der Vermarktungsfirma geschlossene Vertrag sei sittenwidrig und daher nichtig. Dem Antrag des Vereins auf rückwirkende Aufhebung eines zehnjährigen Wettbewerbsverbots entsprch das Gericht jedoch nicht (Urt. v. 12.12.2013, Az. 3 U 28/11). 

Der Vertrag zwischen dem FC St. Pauli und Upsolut sprach der Vermarktungsfirma 90 Prozent vom Erlös an den Merchandisingprodukten zu. Die Vereinbarung war 2004 geschlossen worden und sollte ursprünglich bis 2034 laufen. Zudem war dem Verein untersagt worden, eigene Fanartikel-Produktlinien auf den Markt zu bringen.

Pauli-Geschäftsführer Michael Meeske begrüßte das Urteil. "Das ist ein erfreuliches Ergebnis für uns und ein wichtiger Schritt für den Verein." Das Urteil zeige dem Club neue Möglichkeiten im Bereich Merchandising auf. "Es bleibt zu überlegen, ob die Aufrechterhaltung des zehnjährigen Wettbewerbsverbotes noch eine genauere Betrachtung verdient."

dpa/mbr/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

OLG Hamburg zu Merchandisingrechten: . In: Legal Tribune Online, 13.12.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/10363 (abgerufen am: 20.11.2024 )

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