Erstmals stellt ein Gericht in Deutschland fest: Die libanesische Hisbollah ist eine terroristische Vereinigung. Es spricht zwei Angeklagte in Hamburg wegen Mitgliedschaft schuldig.
Im ersten Prozess gegen Funktionäre der libanesischen Hisbollah in Deutschland hat das Hanseatische Oberlandesgerichts in Hamburg zwei Männer zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt. In dem Verfahren seien zwei Fragen zu klären gewesen, sagte die Vorsitzende des Staatsschutzsenats, Petra Wende-Spors, am Freitag: Ob die Hisbollah im strafrechtlichen Sinne eine terroristische Vereinigung im Ausland sei und ob die beiden Angeklagten Mitglieder dieser Vereinigung waren. "Beide Fragen sind glasklar mit Ja zu beantworten", sagte die Richterin.
Ein 50 Jahre alter Libanese wurde zu fünfeinhalb Jahre Haft verurteilt, der zweite Angeklagte, ein 56 Jahre alter Deutsch-Libanese, zu drei Jahren. Damit entsprach das Gericht der Forderung der Bundesanwaltschaft. Die Verteidiger hatten Freispruch gefordert. Gegen das Urteil kann Revision eingelegt werden.
Die beiden Angeklagten waren am 10. Mai vergangenen Jahres in den niedersächsischen Landkreisen Aurich und Cuxhaven festgenommen worden. Der 50-Jährige betreute nach Überzeugung des Gerichts vor allem in Norddeutschland libanesische Vereine. Über mehrere Jahre trat er regelmäßig als Prediger und "Reisescheich" auf, so bei der 2022 verbotenen Al-Mustafa-Gemeinschaft in Bremen.
Der 56-Jährige war nach Überzeugung des Gerichts ebenfalls als Auslandsfunktionär der Hisbollah tätig. Ab 2009 war er als Mitglied und ab 2012 Vorsitzender in der Al-Mustafa-Gemeinschaft aktiv. Beide Angeklagte hätten enge Beziehungen zum Islamischen Zentrum Hamburg (IZH) unterhalten, das laut Verfassungsschutz vom Iran gesteuert wird. Für die schiitisch-islamistische Hisbollah ("Partei Gottes") gilt seit April 2020 ein Betätigungsverbot in Deutschland.
dpa/tap/LTO-Redaktion
Auslandsfunktionäre zu mehrjähriger Haft verurteilt: . In: Legal Tribune Online, 28.06.2024 , https://www.lto.de/persistent/a_id/54887 (abgerufen am: 22.11.2024 )
Infos zum Zitiervorschlag