Erfrischungstücher wurden für eine Passagierin während eines Langstreckenflugs wegen einer Allergie zur Gesundheitsgefahr. Die Fluggesellschaft muss ihr deshalb nun ein Schmerzensgeld zahlen, entschied das OLG Frankfurt in einem am Mittwoch bekannt gewordenen Urteil.
Sogenannte "Saunatücher" sorgten auf einem Flug von Indien nach Deutschland zumindest bei einer Passagierin nicht für die erhoffte Entspannung. Nach dem Austeilen der gut gemeinten Tücher erlitt die Frau eine schwere allergische Reaktion samt Atemnot. Nach der Landung musste sie ein Notarzt behandeln. Dabei hatte die Frau das Flugpersonal noch auf ihre Allergie aufmerksam gemacht und darum gebeten, von dem Austeilen der dampfenden Tücher Abstand zu nehmen – erfolglos.
Mit dem Vorfall habe sich "eine typische, dem Luftverkehr eigentümliche Gefahr" realisiert, entschied das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt. Die Frau könne daher auf der Grundlage des Montrealer Übereinkommens Schmerzensgeld verlangen. Das Flugpersonal habe entweder das Austeilen der Tücher komplett unterlassen oder aber die Frau so isolieren müssen, dass eine allergische Reaktion ausgeschlossen worden wäre. Auch hätte das gesamte Personal informiert werden müssen, nachdem die Frau eines der Crewmitglieder über ihre Allergie informiert hatte.
Allerdings treffe auch die Passagierin eine Mitschuld. Spätestens, als sie bemerkte habe, dass die Saunatücher trotz ihres Hinweises ausgeteilt wurden, hätte sie energischer dagegen protestieren, notfalls aufspringen und "Halt" rufen müssen. Das OLG sprach ihr daher nur 1.500 Euro Schmerzensgeld zu. Das Landgericht (LG) Frankfurt hatte noch 2.000 Euro für angemessen erachtet (Urt. v. 16.04.2014, Az. 16 U 170/13).
mbr/LTO-Redaktion
OLG Frankfurt zu Schmerzensgeld für Flugpassagierin: . In: Legal Tribune Online, 30.04.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/11839 (abgerufen am: 15.11.2024 )
Infos zum Zitiervorschlag