Über die neue Musterklage enttäuschter Kleinaktionäre gegen die Deutsche Telekom AG hat am Mittwoch erstmals das OLG Frankfurt verhandelt. In dem Prozess sind die Klagen von rund 150 Anlegern gebündelt, welche sich 1999 mit T-Aktien eingedeckt hatten, die später heftige Kursverluste erlitten. Die Entscheidung soll im Mai verkündet werden.
Der Prozess läuft vor dem selben Senat des Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt am Main, der bereits im Mai 2012 die weit umfangreichere Musterklage zum dritten Börsengang aus dem Jahr 2000 abgeschmettert hatte. Das Gericht hatte in dem damals zu prüfenden Börsenprospekt keine gravierenden Fehler entdecken können. Dieser Musterbescheid ist jedoch noch nicht rechtskräftig, er wird derzeit vom Bundesgerichtshof (BGH) geprüft.
Die Telekom AG verweist auf dieses erste OLG-Urteil und hält ihre Börsenprospekte weiterhin für richtig und vollständig. Aus Sicht der Kläger sind die Angaben im Börsenprospekt hingegen nicht ausreichend. Im aktuellen Musterverfahren soll zudem festgestellt werden, ob die Telekom ihre Immobilien methodisch fehlerhaft bewertet hatte (Az. 23 Kap 2/06).
Klägeranwalt Andraes Tilp hat vorsorglich auch im zweiten Fall den Gang vor den Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe angekündigt. Die Verhandlung in Frankfurt dauerte am frühen Nachmittag an. Das Gericht hat den Termin zur Entscheidungsverkündung auf den 22. Mai 2013 festgesetzt.
dpa/una/LTO-Redaktion
Anlegerschutz: . In: Legal Tribune Online, 27.02.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/8234 (abgerufen am: 25.11.2024 )
Infos zum Zitiervorschlag