OLG Frankfurt: Corealcredit erhält keinen Schadensersatz von Ex-Managern

23.03.2011

Das OLG Frankfurt hat am Dienstag die Berufung des Immobilienfinanzierers Corealcredit im seit Jahren anhängigen Rechtsstreit mit Ex-Managern um Schadensersatz in Millionenhöhe zurückgewiesen. Der Bank sei es nicht gelungen, den Schaden darzulegen, der angeblich durch Entscheidungen der damaligen Vorstände verursacht worden ist.

Damit erteilte das Oberlandesgericht (OLG) auch in zweiter Instanz der Klage wegen angeblicher Pflichtverstöße durch Zinsgeschäfte eine Absage (Urt. v. 22.03.2011, Az. 5 U 29/06).

Die Corealcredit hatte fünf frühere Manager ihres Vorgängerinstituts Allgemeine Hypothekenbank Rheinboden (AHBR) wegen verlustreicher Zinsgeschäfte auf 250 Millionen Euro Schadenersatz verklagt. Sie warf den Ex-Managern vor, die Zinsentwicklung in den Jahren 2001 und 2002 falsch eingeschätzt zu haben und für Milliardenverluste verantwortlich zu sein. Letztlich brachten spekulative Zinsgeschäfte die ehemalige Gewerkschaftsbank AHBR an den Rand der Pleite.

Nach Ansicht der Klägerin verstießen die damaligen Vorstände gegen Pflichten, da die Derivategeschäfte unzulässig gewesen seien. Für einen Teil des Schadens sollten sie deshalb aufkommen.

Der Abschluss eines Derivategeschäfts allein könne noch nicht als Vermögensminderung zum Nachteil der Bank begriffen werden. Derivategeschäfte als Hilfsgeschäfte seien nicht grundsätzlich verboten, so die Richter.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

tko/LTO-Redaktion

 

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Zitiervorschlag

OLG Frankfurt: . In: Legal Tribune Online, 23.03.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/2841 (abgerufen am: 21.11.2024 )

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