OLG Düsseldorf entscheidet gegen Kartellamt: EDEKA durfte "Hoch­zeits­ra­batte" ver­langen

19.11.2015

Das Bundeskartellamt hat im Kampf um die Begrenzung der Marktmacht des größten deutschen Lebensmittelhändlers EDEKA eine herbe Niederlage erlitten. Das OLG Düsseldorf hob am Dienstag eine Pilotentscheidung der Wettbewerbshüter auf.

Der größte deutsche Lebensmittelhändler EDEKA hatte im Jahr 2009 die Discountkette Plus übernommen. Der Handelsriese hatte laut Kartellamt in der Folge von rund 500 Lieferanten zum Teil rückwirkend die günstigeren Bezugskonditionen der Plus-Märkte verlangt und darüber hinaus Sonderzahlungen, die als Synergiebonus, Partnerschaftsvergütung oder Sortimentserweiterungsbonus bezeichnet worden waren.  

Das Kartellamt sah in der Forderung dieser "Hochzeitsrabatte" eine Ausnutzung einer besonderen Marktmacht und einen Verstoß gegen das sogenannte "Anzapfverbot" im Wettbewerbsrecht. Kartellamtspräsident Andreas Mundt hatte das Vorgehen gegen EDEKA damals als "Grundsatzverfahren mit wichtigen Signalen für den Lebensmitteleinzelhandel" bezeichnet. "Mit wirtschaftlich abhängigen Lieferanten muss ein marktmächtiges Unternehmen fairer umgehen", hatte Mundt damals verlangt. Der von den Wettbewerbshütern gegen die EDEKA Zentrale AG & Co. KG erlassenen Beschluss wurde nun allerdings vom Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf aufgehoben.

Der 1. Kartellsenat des OLG begründete seine Entscheidung damit, dass sich die vom Kartellamt angenommene Ausnutzung einer besonderen Marktmacht durch Edeka nach Zeugenbefragungen nicht habe bestätigen lassen. Zwar seien nach der Übernahme der Plus-Märkte bessere Konditionen für den Handelsriesen vereinbart worden, doch seien sie das Ergebnis von Verhandlungen zwischen annähernd gleichstarken Parteien gewesen (Beschl. v. 18.11.2015, Az. VI – Kart 6/14 (V)).

mbr/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

OLG Düsseldorf entscheidet gegen Kartellamt: . In: Legal Tribune Online, 19.11.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/17587 (abgerufen am: 20.11.2024 )

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